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Employee Benefits - Betriebliche Altersvorsorge

Die Leistungen in der betrieblichen Vorsorge durch den Arbeitgeber stellen zusätzlich zum Barlohn einen wesentlichen Bestandteil eines attraktiven Vergütungspakets dar. Nachhaltige Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung wird damit gestärkt.

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    Betriebliche Altersvorsorge - Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    • Zukunftsorientierte Mitarbeiterbindungskonzepte
    • Steueroptimierter Versorgungslohn in der betrieblichen Altersvorsorge
    • Attraktive Sabbatical Lösungen
    • Schlanke Verwaltungsprozesse in der Buchhaltung
    • Haptische Benefits (z. B. Fahrrad Leasing, IT-Überlassung)
    • Professionelles betriebliches Gesundheitsmanagement

    Was ist wichtig? - Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

     

    Versorgungsordnung: die Versorgungsordnung stellt die individualrechtliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung zur betrieblichen Versorgung im Unternehmen sicher. Sie reduziert Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und schafft Klarheit bei den Vertragsparteien.

    Arbeitgeberzuschuss: das Betriebsrentenrecht (BetrAVG) verlangt einen Arbeitgeberzuschuss, falls im Rahmen der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsersparnis anfällt. Wichtig dabei ist eine rechtssichere Umsetzung in Bezug auf Einführung, Anrechnung und Ausgestaltung.

    Förderbeitrag: das Einkommensteuerrecht fördert die betriebliche Altersvorsorge für niedrige Einkommensgruppen durch einen Anrechnungszuschuss in der Lohnsteueranmeldung.

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    Vorteile im Überblick

    Hohe Zufriedenheit

    Zukunftsorientierte Mitarbeiterbindungskonzepte

    Haptische Benefits

     (z. B. Fahrrad Leasing, IT-Überlassung)

    Bestes Gesundheitsmanagement

    Professionelles betriebliches Gesundheitsmanagement

    Zukunftsorientierte Mitarbeiterbindungskonzepte

    Attraktive Sabbatical Lösungen

    Schlanke Verwaltungsprozesse in der Buchhaltung

    Drei Bausteine der betrieblichen Vorsorge

    Kombinieren Sie verschiedene Leistungen und Tarife und finden Sie so das Gesundheits- und Vorsorgekonzept, das am besten zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Mitarbeitendenstruktur passt.

    Illustration eine Arztes, der eine andere Person untersucht

    Krankenversicherung

    • Sie heben die Gesundheitsversorgung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Privatpatienten-Niveau — zur hohen Zufriedenheit aller.
    • Sie positionieren sich als attraktiver und moderner Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ihre Beiträge als Sachbezug bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. 
    Illustration eines Geschäftsmanns, der an den Ruhestand denkt und dafür Geld in ein Sparschwein steckt

    Altersvorsorge

    • Sie erfüllen den gesetzlichen Anspruch Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine betriebliche Altersvorsorge und sparen dabei Sozialabgaben. Mit freiwilligen Mehrbeiträgen übernehmen Sie soziale Verantwortung.
    • Ihre Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
    • Bei freiwilligen Arbeitgeberbeiträgen für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro kann ein Förderbetrag in Höhe von 30 Prozent des Beitrags angerechnet werden.
    Illustration eines Arbeiters, der von der Leiter gefallen ist

    Unfallversicherung

    • Sie schließen die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung — die betriebliche Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag, überall auf der Welt, beruflich und privat.
    • Dank eines flexiblen Baukastensystems finden Sie den passenden Schutz für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    • Die betriebliche Unfallversicherung reduziert finanzielle Risiken für Ihr Unternehmen bei Arbeitsunfällen.

    Förderung der betrieblichen Vorsorge

    Seit 2022 wird die betriebliche Vorsorge noch stärker gefördert. Das betrifft vor allem die betriebliche Altersvorsorge und die Möglichkeit zur Senkung der Lohnnebenkosten. Gemeinsam mit der Versicherungskammer Bayern bringen wir Sie auf den neuesten Gesetzesstand und ermitteln Ihr Sparpotenzial. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.  

    Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

    Versorgungsordnung

     die Versorgungsordnung stellt die individualrechtliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung zur betrieblichen Versorgung im Unternehmen sicher. Sie reduziert Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und schafft Klarheit bei den Vertragsparteien.

    Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung (PGB) 

    Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.

    Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

    Mit der betrieblichen Krankenversicherung können Sie den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter optimal regeln. Legen Sie einen obligatorischen Grundschutz für Ihre Belegschaft fest und steuern individuelle Zusatzleistungen, ganz nach Ihrem Budget.

    • Jeder Mitarbeiter ist ohne Gesundheitsprüfung versicherbar
    • Höherwertiger Krankenversicherungsschutz durch Arbeitsvertrag
    • Auch für Familienangehörige bessere Krankenversicherung möglich

    Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Benefits vom Arbeitgeber

    Das Einkommenssteuerrecht regelt viele Benefits, welche zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden als steuerfreie bzw. steueroptimierte Arbeitgeberleistung.

    Ein Auszug Ihrer Vorteile:

    • Fahrradleasing (Fahrrad, Pedelecs und E-Bike)
    • IT-Überlassung (Smartphone oder Tablet)
    • Übernahme der Gebühren für Kindertagesstätten
    • Job Ticket (ÖPNV)

    Eine schlanke, digitale und damit effiziente Abbildung sowohl auf Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite macht die Attraktivität dieser Add-On-Vergütung aus.

    Zeitwertkonto / Langzeitarbeitskonto

    Gehen Sie früher in Rente oder machen Sie mal Pause

    Mit dem „Flexi II“ Gesetz wurde in 2009 die Möglichkeit der Einrichtung und Ausgestaltung von Langzeitarbeitskonten / Zeitwertkonten neu geregelt.

    Ihre Vorteile: 
     

    • Flexibler Auf-/Abbau von Wertguthaben für längere Freistellungszeiten (Sabbatical)
    • Insolvenzschutz: Einzahlungen sind abgesichert
    • Werterhalt zu jedem Leistungszeitpunkt
    • Elegante Übergangsmöglichkeit zum Ruhestand

     

    Sabbatical, Freistellung für Pflege von Angehörigen, früherer Renteneintritt oder Auffüllung von Teilzeitarbeit ist damit nach Sozialversicherungsrecht bzw. mit entsprechender Vereinbarung möglich.

    Eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktive mögliche Steuerung eines vorzeitigen Ruhestandseintritts kann man mit dem Mannheimer Modell entsprechend ausgestalten.

    Koffein für Ihr Unternehmen: Arbeitgeberleistungen Interview

    Dies ist ein YouTube-Video. Sobald Sie das Video starten, gelten die Google Datenschutzrichtlinien.

    Quelle: meine Volksbank Raiffeisenbank eG

    Ihr persönlicher Ansprechpartner:

    Michael Höchstetter

    Leiter betriebliches Vorsorgemanagement

     

    Festnetz: 08031/185-24641

    Mobil: 0156/78739910

    FAQ zur Mitarbeitervorsorge

    Wer zahlt die betriebliche Altersvorsorge?

    Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können in die bAV einzahlen. Wenn der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt, liegt eine Entgeltumwandlung vor, worauf dieser einen gesetzlichen Anspruch hat. Dabei verzichtet er auf einen Teil seines Gehalts zugunsten der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge zur Direktversicherung können hingegen auch vollständig als finanzielle Leistung zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber übernommen werden.

    Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altervorsorge verpflichtet?

    Arbeitgeber dürfen den Wunsch des Arbeitnehmers nach einer betrieblichen Altersvorsorge nicht ablehnen – auch nicht hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses zur bAV. Als Arbeitgeber haben Sie die Wahl des Durchführungswegs, der Zusageart und des Anbieters. Außerdem haben Sie als Arbeitgeber, durch die Änderung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die Verpflichtung, mindestens 15 % des Zahlbeitrags zusätzlich weiterzugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Ihre Mitarbeiter selbst nichts einzahlen möchten und allein auf die Investitionen Ihres Unternehmens setzen.

    Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?

    Entgeltumwandlung bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einen Teil des Bruttoeinkommens verzichten, um diesen Betrag direkt in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu investieren. Da der Arbeitnehmer die Beiträge zur Altersvorsorge direkt von seinem monatlichen Bruttogehalt bezahlt, ist die Entgeltumwandlung direkt mit der Gehaltsabrechnung verknüpft.

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