Steuervorteile der Basisversorgung – praxisnah erklärt
Beiträge zur Basisversorgung sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge vollständig als Sonderausgaben absetzbar. Dadurch sinkt die steuerliche Bemessungsgrundlage deutlich, was zu einer spürbaren Entlastung führt.
Kurzbeispiel Basisversorgung 2026*
Ein Mitunternehmer einer Personengesellschaft zahlt 18.000 € in eine Basisrente ein. Dieser Betrag liegt unterhalb des steuerlich absetzbaren Höchstbetrags von 30.826 € im Jahr 2026 und kann daher vollständig als Sonderausgabe angesetzt werden.
Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % ergibt sich eine Steuerersparnis von:
18.000 € × 42 % = 7.560 €
Der effektive Eigenaufwand beträgt damit:
18.000 € – 7.560 € = 10.440 €
Das Beispiel zeigt, wie Unternehmer durch die Basisversorgung ihre Steuerlast senken und gleichzeitig eine langfristige Altersvorsorge aufbauen können.
*Hinweis: Dieses Beispiel dient ausschließlich der Illustration und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für individuelle Entscheidungen wenden Sie sich bitte an Steuer‑ oder Rechtsberater.