Bausparvertrag von Schwäbisch Hall online abschließen bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank

 

  • Niedrigen Darlehenszins sichern
  • Von staatlicher Förderung profitieren
  • Flexibel bleiben
  • Eigentum sichern
  • Starthilfe für Ihre Immobilie
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Mit Bausparen für die Traum-Immobilie vorsorgen

In Freude kann man einziehen

Bleiben Sie flexibel mit Top-Konditionen und garantierten Zinsen: Verwirklichen Sie Ihren Traum von Ihrem Haus oder einer Wohnung und genießen Sie Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit. Unsere Experten von Schwäbisch Hall konnten in den letzten 70 Jahren rund 9 Millionen Eigenheim-, Umbau- oder Modernisierungsprojekte erfolgreich unterstützen. Schließen Sie Ihren Bausparvertrag der Schwäbisch Hall einfach online ab!

Flexibel sein

Sie entscheiden, ob Sie Ihren Bausparvertrag zum Bauen, Kaufen, energetischen Modernisieren oder für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen. Genießen Sie Wahlfreiheit beim Bauspardarlehen – in Anspruch nehmen oder nicht.

Staatliche Förderung

Bei Berechtigung unterstützt Sie der Staat mit Fördermitteln: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester-Zulage. So kommen Sie schneller und günstiger an Ihr Ziel.

Mit Bausparen von Schwäbisch Hall sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet.

Der Bausparvertrag im Überblick

Vorteile des Bausparvertrags

Warum sich viele auf die eigenen vier Wände freuen:

  • Miete? – Nein danke! Sie investieren in die eigene Zukunft – in Ihr Eigentum.
  • Eine sichere Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben und nicht erst bei Renteneintritt
  • Das eigene Zuhause selbst gestalten – mit Freiraum für Sie und Ihre Familie

Wussten Sie, …

  • … dass Sie sich beim Bausparen das Darlehen mit dem heutigen Niedrigzins sichern können?
  • … dass der Staat Ihren Weg ins Wohnglück bestenfalls dreifach fördert?1
  • … dass Sie – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – viele Gestaltungsmöglichkeiten bei Zins, Rate und Laufzeit haben?
  • … dass es ein spezielles Angebot für junge Leute unter 22 Jahren gibt?
     

Mit Schwäbisch Hall sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet. So einfach ist eine Baufinanzierung mit der Schwäbisch Hall.

So funktioniert ein Bausparvertrag

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall (Stand: Juli 2016)

Für jeden Bedarf der passende Tarif

Egal, ob bauen, kaufen, anschlussfinanzieren, modernisieren oder doch erst sparen und später finanzieren – Sie haben die Wahl.

*Beispiel: Bauspardarlehen ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo (Tarifvariante XS)2, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben ca. 18.000 Euro.

  • Nettodarlehen ca. 22.000 Euro
  • 80 monatliche Raten3 zu je 284 Euro
  • Tilgungsdauer: 6 Jahre 8 Monate
  • Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 0,95 Prozent
  • Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 1,44 Prozent
  • Abschlussgebühr einmalig: 640 Euro
  • Jahresentgelt in der Sparphase: 15 Euro
  • Gesamtkosten4: ca. 1.065 Euro
  • Zu zahlender Gesamtbetrag: ca. 23.065 Euro


Dreifache Förderung vom Staat

Wohnungsbauprämie

Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum sind auch für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen möglich. Denn schon ab einen Sparbeitrag von mindestens 50 Euro jährlich steht Ihnen die Wohnungsbauprämie zu. 

Ab 2021 können mehr Menschen beim Bausparen die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen:

Neu ab 1. Januar 2021

  Alleinstehend Verheiratet/Verpartnert
Jährliche Sparleistung 700 EUR 1.400 EUR
Höhe der Prämie
10 % 10 %
Maximale Prämie 70 EUR 140 EUR
Einkommensgrenzen7 35.000 EUR 70.000 EUR

Arbeitnehmersparzulage

Diese Förderung dient der Vermögensbildung mit vermögenswirksamen Leistungen. Sehr viele Unternehmen unterstützen Ihre Beschäftigten und helfen mit einer Zulage, Ihren Bausparer zu füllen. Die Arbeitnehmerzulage erhalten Sie mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.

Riester-Förderung

Nutzen Sie die Riester-Förderung bei einer Anschlussfinanzierung, bei einer Entschuldung oder wenn Sie Ihre Immobilie modernisieren oder barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen1 erfüllt sein.

Beantragung Wohnungsbauprämie

Wenn Sie den elektronischen Versandweg gewählt haben, beantragen Sie Ihre Wohnungsbauprämie online im Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall.

Haben Sie den postalischen Versandweg gewählt, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall.

So verwalten Sie Ihr Bausparkonto

Die IBAN Ihres Bausparvertrags

Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im Verwendungszweck anzugeben.

Wo finde ich die Vertrags-IBAN?

Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug. Oder Sie ermitteln sie mit Hilfe des Vertrags-IBAN-Rechners. Ihre Bausparnummer finden Sie ebenfalls auf dem Jahreskontoauszug und im Online-Banking unter "Finanzstatus".

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall (Stand: Januar 2017)

Verwalten Sie Ihren Bausparvertrag im Online-Banking

  • Umsätze und Vertragsdetails ablesen
  • Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen
  • Bankeinzüge erteilen, ändern oder löschen
  • Bausparnummer einsehen

Verbesserte Wohnungsbauprämie ab 2021!

Erhalten Sie bei Berechtigung bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie pro Person im Jahr.

Auch bei höherem Einkommen. Wir beraten Sie gerne.

 

Auszeichnung Capital Höchstnote

Unsere Empfehlungsquote bei gute-banken.de

Die exzellente Quote auf gute-banken.de mit 96 % Empfehlungsquote. Die meine Volksbank Raiffeisenbank eG ist langjähriger Partner der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Häufige Fragen zum Bausparvertrag

Bausparen was ist das genau?

Beim Bausparen wird gezielt Eigenkapital für den Bau oder Kauf eines Eigenheims angespart. Hierbei wird das herkömmliche Sparen mit einem Immobiliendarlehen kombiniert.

Wie funktioniert das Bausparen?

Das Bausparen wird in drei Phasen eingeteilt:

  1. Sparphase
  2. Zuteilungsphase
  3. Darlehensphase

Zu Beginn legen Sie die Höhe Ihrer Bausparsumme fest. Den Vertrag besparen Sie mit einer monatlichen Sparrate bis das Mindestguthaben und die Mindestlaufzeit erreicht ist. Nach der Zuteilung kann der Bausparer über die gesamte Bausparsumme verfügen, also über das gesparte Guthaben inklusive der angefallenen Zinsen, die Fördergelder und das Bauspardarlehen. Mit diesem Geld kann sich der Sparer ein Haus oder eine Wohnung finanzieren. Das Darlehen muss der Sparer nun mit Zinsen wieder zurück an die Bausparkasse zahlen.

Wofür kann ich meinen Bausparvertrag verwenden?

Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.

Mit welchen Kosten muss ich beim Bausparen rechnen?

Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1 Prozent der Bausparsumme. Mit Ausnahme eines Jahresentgeltes von 12 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot bzw. einem Vertragsentgelt von 18 Euro pro Jahr bei den Wohn-Riester-Varianten während der Sparphase fallen keine weiteren Gebühren an.

Wie kann ich Geld auf meinen Bausparvertrag einzahlen?

Für Überweisungen auf Ihren Bausparvertrag verwenden Sie bitte immer die Vertrags-IBAN, die Sie auf Ihrem Bausparkontoauszug finden. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Ihr Bausparkonto können Sie auch einfach im Online-Banking anlegen und verwalten.

Was passiert, wenn ich meinen Sparbeitrag zeitweise nicht leisten kann?

Um Ihrer Traum Immobilie ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
  • deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. 

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.

  1. Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
  2. FuchsImmo 1 (XS): Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt.
  3. Rate: Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen
  4. Gesamtkosten: Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen.
  5. Zinsplus: Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig; bei Darlehensverzicht und bei Darlehensinanspruchnahme. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
  6. Gestaltungsoptionen: Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
  7. Zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein