Motorradversicherung der Versicherungskammer Bayern

Günstiger Versicherungsschutz für Motorrad-Fans

Als „Einspur-Fahrer“ lässt man Autos nicht links liegen, aber oft rechts stehen. Doch Motorradfahren hat seinen Preis: als Biker wird man entweder unterschätzt oder übersehen. Gut, wenn Sie eine Motorradversicherung der VKB haben, die mehr als nur eine ausreichende Deckung bietet.

Vorteile

  • Versicherungsschutz bis 100 Millionen Euro pauschal
  • Max. 15 Millionen Euro pro geschädigte Person
  • Inklusive Mallorca-Police: besserer Versicherungsschutz für Miet-Fahrzeuge im Ausland
  • Beitragsfrei: eingebautes Sonderzubehör bis 8.000 Euro Wert

Leistungen

Haftpflichtversicherung:

  • Versicherungssumme: 100 Mio pauschal/max. 15 Mio für Personenschäden je geschädigte Person
  • Kfz-Umweltschadenversicherung
  • Mallorca-Police (für besten Versicherungsschutz auch im Ausland)

Teilkaskoversicherung:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
  • Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren jeder Art
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung mit Folgeschäden an den angrenzenden Aggregaten bis 1.500 Euro
  • Glasbruch
  • Schäden durch Tierbiss mit Folgeschäden bis 3.000 Euro
  • Nachträglich eingebautes Sonderzubehör (bis 8.000 Euro beitragsfrei)

Vollkaskoversicherung:

  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen Dritter)
  • Schäden bei Benutzung einer Fähre oder Schiffes

Weitere Leistungen unserer Kaskoversicherung:

  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert
  • Verzicht auf Abzug „Neu für Alt“

Saisonkennzeichen für Motorräder

Beantragen Sie jetzt Ihr Saisonkennzeichen und Sie können jedes Jahr im gleichen Zeitraum Ihr Motorrad benutzen – zum Beispiel von März bis Oktober.

Vorteile des Saisonkennzeichen für Motorräder:

  • Sie sparen Zeit, denn das lästige An- und Abmelden entfällt.
  • Sie sparen Geld: Versicherungsbeiträge und Steuern fallen nur für die Zeit an, in der das Kennzeichen gültig ist. Die Zulassung des Saisonkennzeichens ist auf mindestens 2 und maximal 11 Monate (am Stück!) beschränkt.