- Einfach günstig abschließen
- Schutz individuell erweitern
- Rund um die Uhr für Sie da
Motorradversicherung der Versicherungskammer Bayern
Günstiger Versicherungsschutz für Motorrad-Fans
Als „Einspur-Fahrer“ lässt man Autos nicht links liegen, aber oft rechts stehen. Doch Motorradfahren hat seinen Preis: als Biker wird man entweder unterschätzt oder übersehen. Gut, wenn Sie eine Motorradversicherung der VKB haben, die mehr als nur eine ausreichende Deckung bietet.
Vorteile
- Versicherungsschutz bis 100 Millionen Euro pauschal
- Max. 15 Millionen Euro pro geschädigte Person
- Inklusive Mallorca-Police: besserer Versicherungsschutz für Miet-Fahrzeuge im Ausland
- Beitragsfrei: eingebautes Sonderzubehör bis 8.000 Euro Wert
Leistungen
Haftpflichtversicherung:
- Versicherungssumme: 100 Mio pauschal/max. 15 Mio für Personenschäden je geschädigte Person
- Kfz-Umweltschadenversicherung
- Mallorca-Police (für besten Versicherungsschutz auch im Ausland)
Teilkaskoversicherung:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
- Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren jeder Art
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung mit Folgeschäden an den angrenzenden Aggregaten bis 1.500 Euro
- Glasbruch
- Schäden durch Tierbiss mit Folgeschäden bis 3.000 Euro
- Nachträglich eingebautes Sonderzubehör (bis 8.000 Euro beitragsfrei)
Vollkaskoversicherung:
- Selbstverschuldete Unfälle
- Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen Dritter)
- Schäden bei Benutzung einer Fähre oder Schiffes
Weitere Leistungen unserer Kaskoversicherung:
- Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert
- Verzicht auf Abzug „Neu für Alt“
Saisonkennzeichen für Motorräder
Beantragen Sie jetzt Ihr Saisonkennzeichen und Sie können jedes Jahr im gleichen Zeitraum Ihr Motorrad benutzen – zum Beispiel von März bis Oktober.
Vorteile des Saisonkennzeichen für Motorräder:
- Sie sparen Zeit, denn das lästige An- und Abmelden entfällt.
- Sie sparen Geld: Versicherungsbeiträge und Steuern fallen nur für die Zeit an, in der das Kennzeichen gültig ist. Die Zulassung des Saisonkennzeichens ist auf mindestens 2 und maximal 11 Monate (am Stück!) beschränkt.