Online-Anwendungen
Unsere Onlinebanking-Anwendung bzw. die VR-Banking-App wird ab Inkrafttreten der gesetzlichen Vorgaben alle notwendigen Änderungen bereithalten.
Zahlungsverkehrssoftware (z. B. ProfiCash, BankingManager,S-Firm, Starmoney….)
Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen müssen Sie Ihre Zahlungsverkehrssoftware updaten! In der Regel erhalten Sie entsprechende Hinweise aus dem Programm.
Onlinebanking über das Verfahren FINT/TS, HBCI bzw. mit PIN/TAN-Nummern (VR-NetKey)
Beim Absenden von Sammel-Überweisungen haben Sie dann als Firmenkunde die Möglichkeit, die Empfängerprüfung (VOP) wahrzunehmen oder abzuwählen.
Während der Übertragung der Überweisungen an die Empfängerbank wird im Dialogablauf das Ergebnis der Empfängerüberprüfung angezeigt.
Wenn Zahlungen dabei sind bei denen die Empfängerdaten nicht mit Ihren Angaben übereinstimmen, haben Sie die Möglichkeit den Auftrag abzubrechen oder trotzdem auszuführen. Somit ändern sich die Abläufe im Programm bzw. in der Anwendung entsprechend.
Onlinebanking über das Verfahren „EBICS“
Bei der Nutzung des EBICS-Verfahren ändert sich ebenfalls der Ablauf in Ihrem ZV-Programm bzw. in Ihrer Anwendung, wenn Sie die Zahlungen mit Empfängerüberprüfung beauftragen.
Wenn Sie eine Zahlung mit Empfängerüberprüfung beauftragen, wird dieser Auftrag in der EBICS-VEU-Verwaltung „geparkt“. Anschließend senden wir die Anfragen zur Empfängerüberprüfung an alle beteiligten Banken.
Über die entsprechende Programmfunktion (VEU-Verwaltung/Unterschriftenmappe) können Sie den Status der Rückmeldungen abfragen, die Zahlungen prüfen und dann freigeben oder ggf. ändern.
Dies führt zu einer längeren Bearbeitungsdauer als bisher, da die Anfragen erst verarbeitet und zurückgemeldet werden müssen.
Detailierte Informationen siehe PDF-Datei „Änderungen bei EBICS“, die Sie weiter unten downloaden können.