- Wenn die Angaben nicht oder nicht vollständig übereinstimmen
Ergibt die Empfängerüberprüfung, dass die bei der Empfängerbank hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, informieren wir Sie über die möglichen Folgen, wenn Sie den Überweisungsauftrag dennoch freigeben.
Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen oder ob Sie sie gegebenenfalls korrigieren und erneut einreichen.
- Sie entscheiden bei Sammelüberweisungen
Als Firmenkundin oder Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungsaufträgen in Euro und bei Sammelaufträgen mit Echtzeitüberweisungen in Euro jeweils bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung vorgenommen werden soll (Nutzung = sogenanntes „opt-in“) oder nicht vorgenommen werden soll (Abwahl = sogenanntes „opt-out“). Bei einzelnen Überweisungen können Sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht auf die Empfängerüberprüfung verzichten.
Online-Anwendungen
Unsere Onlinebanking-Anwendung bzw. die VR-Banking-App wird ab Inkrafttreten der gesetzlichen Vorgaben alle notwendigen Änderungen bereithalten.
Zahlungsverkehrssoftware (z. B. ProfiCash, BankingManager,S-Firm, Starmoney….)
Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen müssen Sie Ihre Zahlungsverkehrssoftware updaten! In der Regel erhalten Sie entsprechende Hinweise aus dem Programm.
Onlinebanking über das Verfahren FINT/TS, HBCI bzw. mit PIN/TAN-Nummern (VR-NetKey)
Beim Absenden von Sammel-Überweisungen haben Sie dann als Firmenkunde die Möglichkeit, die Empfängerprüfung (VOP) wahrzunehmen oder abzuwählen.
Während der Übertragung der Überweisungen an die Empfängerbank wird im Dialogablauf das Ergebnis der Empfängerüberprüfung angezeigt.
Wenn Zahlungen dabei sind bei denen die Empfängerdaten nicht mit Ihren Angaben übereinstimmen, haben Sie die Möglichkeit den Auftrag abzubrechen oder trotzdem auszuführen. Somit ändern sich die Abläufe im Programm bzw. in der Anwendung entsprechend.
Onlinebanking über das Verfahren „EBCIS“
Bei der Nutzung des EBCIS-Verfahren ändert sich ebenfalls der Ablauf in Ihrem ZV-Programm bzw. in Ihrer Anwendung.
Wenn Sie eine Zahlung beauftragen und die Empfängerüberprüfung durchgeführt wird (Einzelauftrag oder wunschgemäß mit Empfängerüberprüfung) wird dieser Auftrag im EBICS-System immer „geparkt“. Der Fachausdruck hierfür lautet „VEU-Verwaltung“.
Über die entsprechende Programmfunktion werden nach der von Ihnen durchgeführten Empfängerüberprüfung diese VEU-Aufträge abgerufen und dann erst freigegeben.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen im 4-Augen-Prinzip arbeiten, wird das zu einem überschaubaren zeitlichen Mehraufwand führen.