Empfängerüberprüfung
Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen von Firmenkundinnen und Firmenkunden
Die Empfängerüberprüfung (auch Verification of Payee – oder kurz „VOP“ genannt) wird aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union spätestens ab dem 5. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen durchgeführt. Dies betrifft alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Empfängerüberprüfung soll diese Überweisungen noch sicherer machen.