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Eine junge Frau sitzt an ihrem Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop und schaut lächelnd auf ihr Handy

Wir benötigen Ihre Zustimmung!

Empfängerüberprüfung

Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr bzw. EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Ab dem 5. Oktober 2025 treten mit der EU-Verordnung 2024/886 neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Zahlungsverkehr innerhalb der EU sicherer und zeitgemäßer gestalten sollen. Diese Änderungen haben bedeutende Auswirkungen auf den Überweisungsverkehr sowie die Nutzung des Online-Bankings.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen passen wir verschiedene Sonderbedingungen an und benötigen hierfür Ihre Zustimmung. Über unser Schreiben vom 10. Juli 2025 haben wir Sie bereits darüber informiert und um Ihre Zustimmung zu den Änderungen gebeten.

Die Kernpunkte der neuen Regelungen sind die Überprüfung des Zahlungsempfängers bei allen Arten von SEPA-Überweisungen innerhalb des EU/EWR-Raumes und die Einführung von Echtzeitüberweisungen für alle Zugangswege.

Kurz und knapp erklärt

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/empfaengerueberpruegung-bvr-audiobeschreibung-202509

Transkript anzeigen

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/empfaengerueberpruefung-bvr-transkript

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volkbanken und Raiffeisenbanken • Länge: 01:38 • Veröffentlicht: 15.09.2025

Das ist betroffen

Wer ist betroffen?

Als Privatkundin oder -kunde gelten Sie als Verbraucherin bzw. Verbraucher und damit ist die Durchführung der Empfängerüberprüfung immer verpflichtend. Sie können sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht abwählen oder deaktivieren.

Mehr Infos für Firmenkunden

Welche Überweisungen sind betroffen?

Die Empfängerüberprüfung ist vom Gesetz her für alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorgesehen.

Was ändert sich?

Zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Verordnung 2024/886 ändern wir die folgenden Zahlungsverkehrsbedingungen:

  •  Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
  •  Sonderbedingungen das OnlineBanking
  •  Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ)
  •  Preis- und Leistungsverzeichnis
  • und zusätzlich die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)

Die Änderungen in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis werden im Wesentlichen in Verbindung mit den Anpassungen im Überweisungsverkehr sowie zur Konkretisierung der Leistungen beim kartengestützten Zahlungsverkehr vorgenommen. Es gibt keine Preiserhöhungen.

Jetzt zustimmen!

Ihre Zustimmung können Sie wie folgt erteilen:

  • im OnlineBanking oder in der VR Banking App
  • telefonisch unter der Rufnummer 08031/185-0
  • vor Ort in Ihrer Bankfiliale

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Mit der Empfängerüberprüfung für „Standard“-Überweisungen in Euro oder Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des EWR bietet Ihnen Ihre meine Volksbank Raiffeisenbank eG eine Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers, an den Sie eine entsprechende Überweisung in Auftrag geben wollen, an.
Wenn Sie zum Beispiel die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, wird abgeglichen, ob die angegebene Kundenkennung (IBAN) und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Diesen Abgleich wird die Empfängerbank aufgrund der von Ihnen eingegebenen Angaben durchführen.

Als Ergebnis sehen Sie zum Beispiel im OnlineBanking und in der VR Banking App, 

  • ob der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt,
  • ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung, oder
  • ob die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen.  
  • Wenn die hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, teilen wir zusätzlich mit, welche Folge es haben kann, wenn Sie die Überweisung freigeben. Banken weisen keine Zahlung auf Grundlage des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung ab. Sie als Zahler entscheiden vielmehr selbst, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen, sie gegebenenfalls korrigieren oder neu einreichen. Die bisherigen Gründe, die zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung durch eine Bank geführt haben, gelten dabei weiterhin.
  • Wenn die Empfängerüberprüfung aufgrund vorübergehender technischer Probleme nicht durchgeführt werden kann, können Sie den Vorgang gegebenenfalls später erneut versuchen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist oder wenn die Bank des Zahlungsempfängers diese Überprüfung nicht unterstützt oder wenn die Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig ist. In diesen Fällen werden Sie als Zahler darauf hingewiesen, dass der eingegebene Name des Zahlungsempfängers nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden konnte. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch ausführen lassen wollen.
  • Wenn Sie den Überweisungsauftrag nicht elektronisch, sondern zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg erteilen, führen wir die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank durch, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt anwesend sind.

Beispiele für die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung

Eingabe der ZahlendenBei Empfängerbank hinterlegte StammdatenErgebnis der EmpfängerüberprüfungHinweis
Max MustermannMax Mustermann und Marlene MustermannÜbereinstimmungBei einem Gemeinschaftskonto reichen Vor- und Nachname einer Person für eine Übereinstimmung aus.
max mustermann
Max MustermannÜbereinstimmungGroß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle.
M. MustermannMax MustermannNahezu ÜbereinstimmungWenn bei einem Vornamen nur die Initialen verwendet werden, führt das zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt.
Max MusttermannMax MustermannNahezu ÜbereinstimmungKleine Fehler wie Tippfehler oder vertauschter Buchstabe etc. führen zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt.
Marlene MustermannMax MustermannKeine ÜbereinstimmungZu große Abweichung führt zu keiner Übereinstimmung.
Elektro GmbHMax MustermannKeine ÜbereinstimmungSofern der Handelsname vom Kontoinhaber abweicht und bei der Empfängerbank keine zusätzlichen Namensangaben hinterlegt sind, führt dies zu keiner Übereinstimmung.
Max MustermannMax MustermannPrüfung nicht möglichEingegebener Name des Zahlungsempfängers konnte nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden. Dies kann vorkommen, wenn die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet oder wenn ein technisches Problem besteht oder wenn für das Empfängerkonto keine Prüfung möglich ist.

Die Umsetzung der Empfängerüberprüfung startet ab dem 5. Oktober 2025. Dafür aktivieren die Banken und Sparkassen sukzessive die neue Empfängerüberprüfung. Deshalb kann es vorkommen, dass die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen an einige Kreditinstitute in den ersten Tagen noch nicht möglich ist.


Empfängerprüfung - Verification of Payee

Zur Stärkung Ihrer Zahlungssicherheit wird künftig vor der Ausführung jeder „Standard“- oder Echtzeitüberweisung in Euro geprüft, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. So funktioniert es:

Sie erhalten vor der Freigabe Ihrer Überweisung eine Rückmeldung, ob die Angaben zum Zahlungsempfänger...

  • übereinstimmen = Match
  • teilweise abweichen = Close Match
  • nicht übereinstimmen = No Match

(Check cannot be performed = Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich.)

Auf dieser Basis entscheiden Sie, ob Sie die Überweisung freigeben oder lieber korrigieren möchten. Sie tragen das Risiko eines Fehlers, wenn sie eine Überweisung trotz eines No-Matches oder Close Matches autorisieren. Eine Zahlung kann auch weiterhin abgelehnt werden, wenn beispielsweise das Empfängerkonto bereits aufgelöst ist, eine harte Sperre hinterlegt ist oder das Empfängerkonto kein Girokonto ist.

Für Privatkunden ist diese Prüfung verpflichtend. Geschäftskunden haben lediglich bei Sammelüberweisungen die Wahl (Opt-in / Opt-out), bei Einzelüberweisungen ist die Prüfung ebenfalls verpflichtend.


Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Senden von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über die "onlinefähigen" Wege möglich. Ab dem 5. Oktober 2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in denen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind. Folgende gibt es derzeit:

  • Onlinebanking seit dem 14. September 2019
  • EBICS seit dem 14. September 2019

Ab dem 05. Oktober 2025 kommen hinzu:

  • Beleghafte Überweisungen (hier wird es neue Vordrucke geben, Altbestände können aufgebraucht werden)
  • Überweisungen über Serviceterminal
  • Überweisungen am Schalter oder über unser Kundendialogcenter
  • Daueraufträge
  • Terminüberweisung (hier beginnt die Frist mit Erreichen des Ausführungstermins)
  • Dateieinreichung über Servicerechenzentrum bsp. DATEV,
  • EBICS mit und ohne elektronische Unterschrift

FAQ zur Empfängerüberprüfung

Gibt es jetzt nur noch Echtzeitüberweisungen?

Nein – Sie können wie bisher zwischen der normalen Ausführung und der Ausführung in Echtzeit wählen. Bei normaler Ausführung ist der Geldbetrag in der Regel am nächsten Tag beim Empfänger.

In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?

Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben generell bei allen „Standard”-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

  • spätestens ab 9. Oktober 2025 zwischen den Euroländern der EU und
  • spätestens ab 9. Juli 2027 innerhalb der gesamten EU.

Zusätzlich können auch Island, Liechtenstein und Norwegen als weitere Mitgliedsstaaten des EWR die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Eine Liste der Mitgliedsstaaten finden Sie hier.

Was kostet die Empfängerüberprüfung?

Weder als Zahler noch als Zahlungsempfänger zahlen Sie für die Empfängerüberprüfung. Diese Dienstleistung wird entgeltfrei angeboten.

Was passiert mit meinen bestehenden Überweisungsvorlagen in der VR Banking App bzw. im OnlineBanking?

Ihre Überweisungsvorlagen können Sie weiterhin wie gewohnt nutzen. Bitte denken Sie daran, Ihre Vorlagen gegebenenfalls anzupassen, wenn

  • das Ergebnis der Empfängerüberprüfung Ihnen Hinweise darauf gibt oder
  • falls Sie der Zahlungsempfänger aufgrund der Vorgaben zur Empfängerüberprüfung über einen angepassten Namen bei gleicher IBAN informiert.

Eine Abweichung zum bisher in Ihren Überweisungsvorlagen hinterlegten Empfängernamen könnte daher kommen, dass der Zahlungsempfänger Ihnen jetzt seinen tatsächlich im öffentlichen Register aufgeführten Namen mitgeteilt hat. Bei einer Überweisung an den Zahlungsempfänger können Sie das verifizieren lassen: Wenn die Empfängerüberprüfung ein übereinstimmendes Ergebnis zurückmeldet, empfiehlt es sich, die Vorlage entsprechend anzupassen.

Ändert sich etwas für meine Daueraufträge?

Wenn Sie einen neuen Dauerauftrag erfassen oder einen bestehenden Dauerauftrag ändern, wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Bei der Ausführung eines Dauerauftrages zum festgelegten Termin selbst erfolgt keine Empfängerüberprüfung.

Ich möchte einen Betrag an eine bestimmte Firma überweisen. Woher weiß ich, wie der bei der Empfängerbank hinterlegte Name der Firma (also der Name des Kontoinhabers) korrekt lautet, um sicherzustellen, dass die Empfängerüberprüfung eine Übereinstimmung als Ergebnis liefert?

Der bei der Bank hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name oder der Firmenname, der in einem öffentlichen Register eingetragen ist. Achten Sie auf den auf der Rechnung angegebenen Firmennamen und übernehmen Sie diesen in exakt dieser Schreibweise in Ihre Überweisung oder Echtzeitüberweisung. Sollte es bei der Empfängerüberprüfung dennoch zu einer „nahezu Übereinstimmung” oder zu „keiner Übereinstimmung” des von Ihnen angegeben Namens mit dem am Konto hinterlegten Namen kommen, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: Achten Sie bei einer „nahezu Übereinstimmung” auf den angezeigten Namensvorschlag und den Hinweistext in der VR Banking App bzw. im OnlineBanking. Bei Unsicherheiten beziehungsweise „keiner Übereinstimmung” kontaktieren Sie gegebenenfalls den Zahlungsempfänger.

Kann ich bei einer Zahlung an mich meine Bank anweisen, eine Anfrage zur Empfängerüberprüfung für mein Konto nicht zu beantworten?

Nein. Banken sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Anfragen zur Empfängerüberprüfung zu beantworten. Dies gilt für die Fälle, die in der Frage „In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?” genannt sind.

Haben Sie weitere Fragen?

Wenn Sie Fragen zur Empfängerüberprüfung haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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