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Mann mit Brille arbeitet am PC

Begleitzettel

Ab dem 01.09.2025 entfällt die Abgabe des Begleitzettels. Sie können Ihre Zahlungsfreigaben direkt in Ihrem Onlinebanking oder EBICS ausführen.

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    Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung bei der Zahlungsfreigabe informieren.

    Bisher haben Sie für Ihre Zahlungsaufträge das sogenannte Begleitzettelverfahren genutzt – um Ihre Überweisungen und Lastschriften freigeben zu können, mussten Sie uns den unterschriebenen Begleitzettel zu Ihrem Auftrag übermitteln.

    Die Europäische Union hat zur Abwicklung von Standard- und Echtzeitüberweisungen in Euro (gültig ab Oktober 2025) neue regulatorische Vorgaben festgelegt. Aus diesem Anlass passen wir unsere Prozesse an.

    Das ist neu:
    Ab dem 01.09.2025 entfällt die Abgabe des Begleitzettels. Sie können Ihre Zahlungsfreigaben direkt in Ihrem Onlinebanking oder EBICS ausführen. Die technischen Voraussetzungen dafür haben wir bereits für Sie geschaffen. Eine detaillierte Anleitung zur Nutzung unserer digitalen Freigabelösungen finden Sie hier:

    Wenn Sie eine andere Software nutzen, erkundigen Sie sich bitte bei dem jeweiligen Hersteller welche Schritte für die Freigabe der Zahlungsdateien erforderlich sind.

    Wichtig:
    Für die elektronische Freigabe über Onlinebanking oder EBICS wird ein entsprechendes Auftragslimit benötigt. Zusätzlich ist zu beachten, dass die freigebende Person Einblick in die einzelnen Zahlungsaufträge hat.

    Wenn Sie Fragen haben, Unterstützung bei der Umstellung benötigen oder eine Anpassung des Auftragslimits wünschen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter. Kommen Sie einfach auf uns zu!