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Verpflichtende Nutzung von e-Rechnung ab 1.1.2027

eRechnung

Verpflichtende Nutzung von e-Rechnung ab 1.1.2027

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Firmenkunden mit einem Vorjahresumsatz > 800.000 EUR e-Rechnungen im B2B-Bereich erstellen und versenden. Es gibt nur wenige Ausnahmen – z. B. Rechnungen bis 250 EUR.

Diese e-Rechnungen werden in der Regel im ZUGFeRD- oder X-Rechnungsformat erstellt. Der Rechnungsempfänger kann diese Rechnungen dann digital weiterverarbeiten.

Informationen für Sie als Unternehmer

Informationen zur künftigen Bereitstellung
von Rechnungen (z. B. Kontoabschlüssen
aus Geschäftskonten, Darlehen usw.)

Die Empfangspflicht ab 01.01.2025

Seit dem 01.01.2025 müssen ausnahmslos alle Betriebe eRechungen empfangen können.

Hierzu reicht technisch gesehen eine einfache E-Mail Adresse.

Änderung ab 01.01.2027

  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dürfen im Bereich Business-to-Business im Inland nur noch elektronische Rechnungen versenden (sofern keine Ausnahmen greifen)
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro dürfen weiterhin Papierrechnungen versenden.
  • EDI-Verfahren bleiben weiterhin zulässig, sofern die steuerlich erforderlichen Daten elektronisch vollständig und korrekt verarbeitet werden können.

Ausblick auf 01.01.2028

Alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich müssen grundsätzlich elektronische Rechnungen versenden. (Sofern keine Ausnahmen greifen, z.B. sog. „Kleinunternehmeregel“ §19 UStG)

Was ist eine e-Rechnung?

Elektronische Rechnungen müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, die in der Europäischen Norm EN 16931 festgelegt sind.

Eine normale Rechnung im pdf-Format stellt keine e-Rechnung in diesem Sinn dar.
In Deutschland haben sich hier das ZUGFeRD*- und das X-Rechnungs-Format etabliert. *Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland

ZUGFeRD-Rechnungen sind eine Kombination aus von Menschen lesbarem PDF und maschinenlesbarer XML-Datei.

X-Rechnungen sind reine maschinenlesbare Dateien.

Aufbewahrung?

e-Rechnungen müssen nach den GoBD-Vorschriften aufbewahrt werden.

Erkundigen Sie sich hier z. B. bei Ihrem Steuerberater.

Vorteile:

Durch die Digitalisierung der Rechnungsprozesse auf Ausgangs- und Eingangsseite sparen Sie Kosten und Arbeitszeit. Die Durchlaufzeiten werden wesentlich verkürzt, unnötige Erfassungsarbeiten sowie Eingabefehler vermieden. Zahlungseingänge können somit auch schneller bei Ihnen ankommen.

Handlungsempfehlung:

Wenn Sie von den Vorgaben betroffen sind und noch nicht mit der Umstellung begonnen haben, handeln Sie umgehend.
Prüfen Sie Ihre internen Abläufe und aktualisieren Sie Ihre genutzten Softwareprodukte, ob diese eRechnungen erstellen bzw. verarbeiten können.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie unsere Produkte und Dienstleistungen Sie bei der Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs unterstützen.    Beratung hier anfordern.


Informationen für Sie als Kunde der meine Volksbank Raiffeisenbank eG

Informationen zur künftigen Bereitstellung von Rechnungen (z. B. Kontoabschlüsse aus Geschäftskonten, Darlehen usw.

Wir als Ihre Bank stellen die Kontoabschlüsse aus Geschäfts- und Darlehenskonten,  Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten künftig auch als e-Rechnungen im ZUGFeRD-Format bereit.

Diese werden automatisch in einem elektronischen Postfach eingestellt, auf das Sie mit Ihren bereits vorhandenen Onlinebanking-Zugangsdaten (VR-NetKey, HBCI/FinTS, EBCIS) Zugriff haben.

Nutzen Sie noch keinen dieser Zugangswege, bestellen Sie bitte hier  https://www.vb-rb.de/privatkunden/banking-apps-service/onlinebanking-freischalten.html/start  (oder über Ihren Berater) einen VR-NetKey-Zugang.

Hinweis für Unternehmen: Der Online-Zugang für juristische Personen (z.B. GmbH) wird nicht für das Unternehmen eingerichtet, sondern für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person.


FAQ zur eRechnung

Welche Konten sind betroffen?
  • Die Umstellung auf E-Rechnung gilt für Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.
Bekommen Privatkunden auch eine E-Rechnung?

Ja, wenn die Kontoauszüge bereits in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Im Wesentlichen ergeben sich hierdurch keine Änderungen

Wo können Kontoabrechnungen im Online-Banking bzw. in der VR Banking-App eingesehen werden?

Die E-Rechnungen werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt

Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware über HBCI/FinTS?
  • Für den Abruf richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel entspricht dies der Auftragsart HKEKA.
  • In Profi cash finden Sie die Funktion unter [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Elektronische Kontoauszüge abholen]. Wählen Sie als Ausgabeformat [PDF] aus. Die erstellten Abrufaufträge werden anschließend in der Datenübertragung angezeigt.
  • Im BankingManager wechseln Sie in der Umsatzübersicht des jeweiligen Kontos auf den Reiter [Kontoauszüge] und klicken dort auf die Schaltfläche [Kontoauszüge abrufen]. Alternativ können Sie unter dem Reiter [Kontoverwaltung] einen automatischen Abruf einrichten. 
Wie werden Kontoabrechnungen über eine Zahlungsverkehrssoftware per EBICS abgerufen?
  • Richten Sie hierzu in Ihrem Programm einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist hierfür die Auftragsart BKA sowie BKI zu verwenden.
  • In Profi cash erfolgt dies über [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Datei senden/holen]. Wählen Sie bei den entsprechenden Auftraggeberkonten die Auftragsart [BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen]. Anschließend finden Sie den Abrufauftrag in der Datenübertragung.
Kann die e-Rechnung über ein Service-Rechen-Zentrum (SRZ, z. B. Datev) abgerufen werden?
  • Dies ist seitens der Deutschen Kreditwirtschaft derzeit nicht vorgesehen. 
Ist dieser Service mit zusätzlichen Kosten verbunden?
  • Nein, für diesen Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Welche Auswirkungen hat die Umstellung der Kontoabrechnung auf Ihre Kontoauszüge?
  • Sollten Sie das elektronische Postfach und die Bereitstellung der Kontoauszüge per PDF-Datei noch nicht nutzen, empfehlen wir Ihnen, künftig alle Dokumente bequem und sicher über Ihr elektronisches Postfach zu beziehen. So stehen Ihnen Kontoauszüge und weitere Bankdokumente jederzeit elektronisch zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf das elektronische Postfach.

    Die Details des Kontoabschlusses sind künftig nicht mehr auf dem Auszugsdokument sondern in der zugehörigen Kontoabrechnung zu sehen.
Was pasiert wenn die elektronischen Kontoabrechnungen nicht abgerufen werden?
  • Die E-Rechnungen werden in jedem Fall im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können somit auch nachträglich jederzeit eingesehen und abgerufen werden.