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Mietkautionsbürgschaft beantragen bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank

Ein Umzug kann ganz schön teuer werden. Nutzen Sie die R+V-MietkautionsBürgschaft, anstatt die Mietkaution in bar oder als Sparbuch zu hinterlegen. Dadurch schaffen Sie sich finanziellen Freiraum und haben so mehr Geld für Ihre Einrichtung und Ihren Umzug übrig. Welche weiteren Vorteile Ihnen die MietkautionsBürgschaft der R+V Allgemeine Versicherung bietet, erfahren Sie hier.

Keine Mietkaution mehr bezahlen mit unseren Partnern

  • Die Alternative zur Barkaution, schon ab 4,17 EUR im Monat
  • 30 Tage Rückgaberecht
  • Finanziell flexibel bleiben
  • Mehr finanzielle Freiheit

Vorteile der R+V-MietkautionsBürgschaft

Für Mieterinnen und Mieter

Flexibel

  • Mehr finanzielle Flexibilität, weil die Mietkaution nicht in bar gestellt werden muss
  • Keine Doppelbelastung, wenn Sie die Kaution Ihrer alten Wohnung noch nicht zurückerhalten haben
  • Beitragsfreie Rückgabe innerhalb des ersten Monats, wenn Ihr Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert
  • Bürgschaften ab 4,17 1 Euro pro Monat – keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung
  • Keine Mindestvertragslaufzeit
  • Unterjährige Zahlung – auch hohe Kautionssummen sind möglich

Passgenau

  • Sie zahlen Ihren Versicherungsbeitrag nur so lange, bis Sie die Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters bei der R+V eingereicht haben.
  • Die R+V-MietkautionsBürgschaft bekommen Sie schon ab 4,17 Euro1 pro Monat. Zusätzliche Kosten für Abschluss oder Kontoführung gibt es nicht.
  • Die Bürgschaft deckt auch hohe Kautionssummen ab.

Einfach

  • Kein Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Kautionssparbücher
  • Die R+V-MietkautionsBürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung.
  • Maximale Sicherheit – die R+V übernimmt Mietkautionen bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von drei Monatskaltmieten.

Für Vermieterinnen, Vermieter und Hausverwaltungen

Komfortabel und sicher

  • Die Bürgschaft deckt vom ersten Vermietungstag an bis zu 3 Monatskaltmieten ab.
  • Der Verwaltungsaufwand ist gering und es gibt keine Gebühren.
  • Es gilt die gleiche Rechtssicherheit wie bei Mietkautionen in bar.
  • Schäden an der Mietsache teilen Sie der R+V einfach digital mit.

Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden, müssen aber die Kautionssumme von bis zu drei Monatskaltmieten leisten. Bewahren Sie sich den finanziellen Spielraum, um zum Beispiel Möbel für Ihre neue Wohnung zu kaufen. Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist eine flexible Alternative zum Kautionssparbuch oder zur Barkaution. 

So funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft

Quelle: R+V • Länge: 01:54 • Veröffentlicht: 01.09.2023

Leistungsbeispiel bei der Mietkaution

Ein Ehepaar hat seine Traumwohnung gefunden. Aber in der neuen Wohnung ist keine Einbauküche vorhanden. Das Ehepaar möchte daher auf eigene Kosten eine Küche einbauen lassen. Da das Ehepaar die für die alte Wohnung hinterlegte Mietkaution erst nach Auszug erhält, sucht es nach einer flexiblen Alternative, um dem neuen Vermieter schon jetzt eine Sicherheit zu bieten. Das Paar entscheidet sich für die R+V MietkautionsBürgschaft anstelle einer Barkaution. So bleibt ihm der nötige finanzielle Spielraum erhalten, den es schon vor Einzug in die neue Wohnung für die neue Küche nutzen kann.

Mietkaution Beispielrechnung

Ein Ehepaar muss für seine Traumwohnung eine Kaution von 1.500 Euro hinterlegen. Es entscheidet sich für eine R+V-MietkautionsBürgschaft. Den Beitrag dafür zahlt es monatlich. Dieser errechnet sich aus 5,5 Prozent der Bürgschaftshöhe, also in diesem Fall 82,50 Euro, geteilt durch zwölf. Daraus ergibt sich ein Monatsbeitrag von 6,88 Euro.

Voraussetzungen für die R+V-MietkautionsBürgschaft

Nachdem Sie die R+V MietkautionsBürgschaft beantragt und von der R+V ausgestellt bekommen haben, übergeben Sie sie an Ihren Vermieter. Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, lassen Sie sich die darauf abgedruckte Bürgschaft-Freigabeerklärung von Ihrem Vermieter unterschreiben und senden sie zurück an die R+V. Mit Vorlage der Kündigungsbestätigung Ihres Vermieters wird die betroffene Bürgschaft bereits ab Beendigung des Mietverhältnisses beitragsfrei gestellt. Sobald die unterschriebene Freigabeerklärung vorliegt, wird die Bürgschaft storniert. Per Änderungsantrag können Sie ganz einfach eine neue Bürgschaft in Ihren bestehenden Versicherungsvertrag aufnehmen. Dieser wird aufgehoben, wenn alle zugehörigen Bürgschaften vollständig von den jeweiligen Vermietern freigegeben wurden.

  • Es handelt sich um eine private Mietsache in Deutschland, die Sie selbst bewohnen, aber nicht gewerblich nutzen.
  • Ihr Mietvertrag läuft mindestens 18 Monate.
  • Der zu mietende Raum befindet sich nicht in einem Pflegeheim.
  • Bei einer Wohngemeinschaft schließt eine Person die Mietkautionsbürgschaft für die ganze Wohnung ab.
Illustration zweier Personen vor einem Haus, die untereinander einen Schlüsselbund gegen ein Dokument austauschen

Gut zu wissen

FAQ zur R+V-MietkautionsBürgschaft

Ab wann und wie lange ist meine Mietkautionsbürgschaft gültig?

Die R+V-MietkautionsBürgschaft gilt ab dem Datum, das in der Bürgschaftsurkunde steht. Soweit nicht anders vereinbart, bleibt sie gültig, bis die R+V durch die Rückgabeerklärung von der Vermieterin oder dem Vermieter aus der Haftung entlassen wird oder bis die Versicherung die Bürgschaftssumme ganz ausgezahlt hat.

Wie berechne ich meinen Versicherungsbeitrag?

Für jede R+V-Bürgschaft zahlen Sie einen separaten Beitrag. Er berechnet sich aus der Höhe der Bürgschaft und den Abständen, in denen Sie den Beitrag zahlen, zum Beispiel halbjährlich. Aus den einzelnen Beiträgen ergibt sich Ihre gesamte Beitragssumme.

Gibt es Beschränkungen bei der Höhe meiner Mietkautionsbürgschaft?

Ja. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf eine Mietsicherheit nicht höher als 3 Nettomieten sein. Die R+V bürgt für Summen von 500 bis maximal 15.000 Euro. Diese Obergrenze gilt auch, wenn Sie mehrere Bürgschaften in Ihren Vertrag einschließen.

Kann ich meinen Vertrag bei einem Umzug fortführen?

Ja. Per Änderungsantrag nehmen Sie eine neue Bürgschaft in Ihren bestehenden Vertrag auf. Für die bisherige R+V-MietkautionsBürgschaft müssen Sie keinen Beitrag mehr zahlen, sobald die R+V die Kündigungsbestätigung des alten Mietvertrags bekommen hat. Aufgehoben wird die bisherige R+V-MietkautionsBürgschaft, sobald sie der R+V zusammen mit der Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters vorliegt. Die Rückgabeerklärung muss von der vermietenden Partei unterschrieben sein. Der Versicherungsvertrag endet erst, wenn alle in ihm gebündelten Bürgschaften von den jeweils vermietenden Parteien freigegeben sind. Die R+V-MietkautionsBürgschaft aus einem vorhergehenden Mietverhältnis ist nicht übertragbar.

Was tue ich, wenn ich meine Mietkautionsbürgschaft nicht mehr brauche?

Wenn Sie Ihre R+V-MietkautionsBürgschaft nicht mehr brauchen, zum Beispiel weil Sie umziehen, unterschreibt Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter einfach die Rückgabeerklärung auf der Rückseite der Bürgschaft und schickt das Dokument dann entweder per Post an die R+V Versicherung oder als PDF-Datei an miete@ruv.de.

Zahle ich nach meinem Auszug noch einen Versicherungsbeitrag?

Nein. Die R+V berechnet Ihnen ab Ihrem Auszugsdatum keinen Beitrag mehr, wenn ihr innerhalb von 3 Monaten mindestens eines der folgenden Dokumente vorliegt:
 

  • Die Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters
  • Das Übergabeprotokoll
  • Die Kündigungsbestätigung der vermietenden Partei

Nach Ablauf der 3 Monate gilt der Stichtag, an dem mindestens eines der Dokumente bei der R+V eingeht. Senden Sie es an miete@ruv.de.

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1Jährlich 50 Euro, Kautionssumme 1.000 Euro, Zahlweise jährlich