Die Empfangspflicht ab 01.01.2025
Seit dem 01.01.2025 müssen ausnahmslos alle Betriebe eRechungen empfangen können.
Hierzu reicht technisch gesehen eine einfache E-Mail Adresse.
Änderung ab 01.01.2027
- Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dürfen im Bereich Business-to-Business im Inland nur noch elektronische Rechnungen versenden (sofern keine Ausnahmen greifen)
- Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro dürfen weiterhin Papierrechnungen versenden.
- EDI-Verfahren bleiben weiterhin zulässig, sofern die steuerlich erforderlichen Daten elektronisch vollständig und korrekt verarbeitet werden können.
Ausblick auf 01.01.2028
Alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich müssen grundsätzlich elektronische Rechnungen versenden. (Sofern keine Ausnahmen greifen, z.B. sog. „Kleinunternehmeregel“ §19 UStG)
Was ist eine e-Rechnung?
Elektronische Rechnungen müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, die in der Europäischen Norm EN 16931 festgelegt sind.
Eine normale Rechnung im pdf-Format stellt keine e-Rechnung in diesem Sinn dar.
In Deutschland haben sich hier das ZUGFeRD*- und das X-Rechnungs-Format etabliert. *Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland
ZUGFeRD-Rechnungen sind eine Kombination aus von Menschen lesbarem PDF und maschinenlesbarer XML-Datei.
X-Rechnungen sind reine maschinenlesbare Dateien.
Aufbewahrung?
e-Rechnungen müssen nach den GoBD-Vorschriften aufbewahrt werden.
Erkundigen Sie sich hier z. B. bei Ihrem Steuerberater.
Vorteile:
Durch die Digitalisierung der Rechnungsprozesse auf Ausgangs- und Eingangsseite sparen Sie Kosten und Arbeitszeit. Die Durchlaufzeiten werden wesentlich verkürzt, unnötige Erfassungsarbeiten sowie Eingabefehler vermieden. Zahlungseingänge können somit auch schneller bei Ihnen ankommen.
Handlungsempfehlung:
Wenn Sie von den Vorgaben betroffen sind und noch nicht mit der Umstellung begonnen haben, handeln Sie umgehend.
Prüfen Sie Ihre internen Abläufe und aktualisieren Sie Ihre genutzten Softwareprodukte, ob diese eRechnungen erstellen bzw. verarbeiten können.
Gerne zeigen wir Ihnen, wie unsere Produkte und Dienstleistungen Sie bei der Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs unterstützen. Beratung hier anfordern.