Habe ich Versicherungsschutz, wenn ich im Ausland an COVID-19 erkranke?
Im Rahmen Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung sind die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung im Ausland wegen COVID-19 im tariflichen Leistungsumfang versichert. Wir erstatten Ihnen auch einen erforderlichen Rücktransport, soweit er in Ihrem Tarif versichert ist. Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Fall wegen möglicher Reisebeschränkungen oder fehlendem medizinischen Personal zu Verzögerungen kommen kann.
Besteht auch Versicherungsschutz, wenn ich im Urlaub bin und wegen der Corona-Pandemie nicht nach Hause reisen kann?
Ist Ihre Heimreise bis zum Ablauf des vereinbarten Versicherungsschutzes (45 Tage oder einer darüber hinaus gegen Beitragszuschlag vereinbarten Zeitspanne) nicht möglich wegen
§ einer im Ausland eingetretenen COVID-19-Erkrankung, verlängert sich Ihr Versicherungsschutz, solange Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
§ eines Corona-Ausbruchs in Ihrem Reiseort, von dem Sie gesundheitlich nicht betroffen sind, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Sie erreichen uns unter der 24-Stunden-Hotline 0049 611 533-6290 oder per E-Mail unter gesundheit-weltweit@ruv.de. Sie können Ihren Versicherungsschutz gegen einen Beitragszuschlag von 2,50 EUR/Tag für Personen bis 64 Jahre sowie 6,50 EUR/Tag für über 64-Jährige jeweils um mindestens 14 Tage bei der R+V Krankenversicherung AG verlängern.
Was muss ich noch zu meinem Versicherungsschutz wissen?
Bitte denken Sie daran, dass wir entstehende Mehrkosten für eine wegen Corona verschobene Rückreise oder ein anderes Verkehrsmittel nicht erstatten. Dies gilt auch für zusätzliche Kosten wegen einer angeordneten Quarantäne, wenn Sie selbst nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind oder aber trotz einer Infektion keiner Behandlung bedürfen. Kosten für den Kauf von Medikamenten, die Sie schon vor Reiseantritt regelmäßig einnehmen mussten, sowie für regelmäßig notwendige Untersuchungen/Kontrollen wegen bereits vor der Reise bestehender Krankheiten und Beschwerden übernehmen wir nicht.