Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung der SDK
Muss ich einen Heil- und Kostenplan bei der SDK einreichen?
Sie müssen keinen Heil- und Kostenplan einreichen. Die SDK empfiehlt es aber.
Was muss ich beachten, wenn ich mehrmals innerhalb kurzer Zeit beim Zahnarzt bin und Zahnersatz oder -füllungen benötige?
Grundsätzlich spielt die Häufigkeit der Behandlungen keine Rolle. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Tarifen der Zahnzusatzversicherung "Zahn 50" (ZP5), "Zahn 70" (ZP7), "Zahn 90" (ZP9) und "Zahn 100" (ZP1) in den ersten vier Jahren eine sogenannte Zahnstaffel gilt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die tarifindividuellen Leistungssätze.
Was muss ich beachten, wenn ich die SDK Zahnzusatzversicherung abschließe und zu dem Zeitpunkt bereits behandlungsbedürftige Zähne habe?
Zahnbehandlungen, die bei Beantragung der Versicherung bereits geplant sind, sind nicht mitversichert. Fehlen Ihnen bei Beantragung Zähne, müssen Sie dies im Antrag angeben. Patienten mit bis zu drei fehlenden Zähnen können die Versicherung gegen einen Zuschlag abschließen.
Decken die Zahnzusatztarife der SDK auch kieferorthopädische Behandlungen ab?
Kinder erhalten Leistungen für Kieferorthopädie, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen wird. Bei Erwachsenen übernimmt die SDK Zahnzusatzversicherung Kosten für kieferorthopädische Leistungen, wenn diese aufgrund eines Unfalls notwendig sind.
Was bedeutet GOZ?
GOZ ist die Abkürzung für die Gebührenordnung für Zahnärzte.
Wird auch gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?
Erfolgt die Behandlung durch einen Zahnarzt mit Kassenzulassung, leistet die SDK Zahnzusatzversicherung die vollen 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Erfolgt die Behandlung durch einen Privatzahnarzt, nehmen wir eine fiktive Vorleistung in Höhe von 35 Prozent an.
Was bedeutet "Regelversorgung 100 Prozent"?
Der Begriff "Regelversorgung" bezeichnet die zahnmedizinischen Behandlungen, die erforderlich sind, um den Patienten medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Regelversorgung bildet die Grundlage für den Festzuschuss, den die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen zahlt. Entscheidet sich der Versicherte, lediglich die Regelversorgung durchführen zu lassen, erstattet die SDK zusammen mit der GKV 100 Prozent der Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Heil- und Kostenplan mit Genehmigungsvermerk der GKV vorgelegt wird.
Wie häufig erstattet die SDK Zahnzusatzversicherung meine Kosten für die professionelle Zahnreinigung?
Je nach Tarifstufe erhalten Sie zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr für Prophylaxe-Leistungen. Dabei gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Maßnahmen.
Gibt es Wartezeiten?
Nein, die Versicherung hat keine Wartezeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Tarifen "Zahn 50" (ZP5), "Zahn 70" (ZP7), "Zahn 90" (ZP9) und "Zahn 100" (ZP1) in den ersten vier Jahren eine sogenannte "Zahnstaffel" gilt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die tarifindividuellen Leistungssätze.