Wir bieten Ihnen alles rund um die Unternehmens-Nachfolge. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die Ihnen das Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz bietet.
Betriebe steuerfrei vererben
Gesetzliche Regelung seit 2010
Mit dem Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz sind rückwirkend zum 1. Januar 2009 Verbesserungen erfolgt.
Erben können zwischen zwei Varianten wählen und unter bestimmten Voraussetzungen den Betrieb steuerfrei übernehmen.
Erben haben die Wahl
Erben eines Betriebes können zwischen der 7-Jahres-Regelung und der 5-Jahres-Regelung wählen.
Keine Steuern bei der 7-Jahres-Regelung
Ihr Vorteil – Sie zahlen keine Erbschaftssteuer. Dafür müssen Sie die folgenden Auflagen in den nächsten sieben Jahren erfüllen:
- Sie müssen das Unternehmen mindestens sieben Jahre lang weiterführen.
- Die Summe der Lohnzahlungen muss sieben Jahre lang stabil bleiben.
- Das Verwaltungs-Vermögen darf zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn Prozent des Betriebs-Vermögens ausmachen.
Geringe Steuern bei der 5-Jahres-Regelung
Diese Regelung sieht die sofortige Besteuerung von 15 Prozent des zu besteuernden Betriebs-Vermögens vor. Die restlichen 85 Prozent bleiben steuerfrei, wenn Sie die folgenden Auflagen erfüllen:
- Sie müssen das Unternehmen mindestens fünf Jahre lang weiterführen.
- Die Summe der Lohnzahlungen darf nur leicht sinken.
- Das Verwaltungs-Vermögen darf bis zu 50 Prozent des Betriebs-Vermögens ausmachen.
Bei beiden Regelungen gilt: Halten Sie die Auflagen nicht ein, wird Erbschaftssteuer fällig. Wird der Betrieb vor Ablauf der Frist verkauft, müssen die Steuern anteilig gezahlt werden.
Verständlich erklärt: "Erben und Vererben"
Ihr Berater unterstützt und begleitet Sie gerne bei diesem Thema.
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