Was ist Estate Planning?

Traditionell werden Erbregelungen unter rein rechtlichen oder steuerlichen Aspekten vorgenommen. Die persönlichen Ziele und Wünsche und die Vermögenssituation werden unzureichend berücksichtigt. Nur ein verschwindend kleiner Teil der Bevölkerung ist sich bewusst, welche wirtschaftlichen Folgen ein Erbfall nach sich zieht.

Estate Planning spannt die Brücke zwischen der rein rechtlichen, steuerlichen Beratung und der wirtschaftlichen Sichtweise. Somit ist dies die Betrachtung, Analyse und Optimierung der wirtschaftlichen Aspekte einer Nachfolge im Erlebens- und Todesfall.

Leistungsspektrum Estate Planning:

  • Individuelle, neutrale und ganzheitliche Beratung in den Bereichen Vermögensstrukturierung, Risikoabsicherung, Vorsorgemaßnahmen, Bezugsrechte insbesondere Verträge z.G. Dritter und Vermögensverteilungsanalyse
  • Transparente Darstellung der Ist-Situation (Vermögen, Liquidität, erbrechtliche und erbschaftsrechtliche Situation)
  • Erstellung einer maßgeschneiderten, nachvollziehbaren Vermögens-, Liquiditäts- und Nachfolgestrategie
  • Reduzierung von Liquiditätsbelastung
  • Verhinderung von Fehlinvestitionen
  • Begleitung bei der Umsetzung der Gestaltungs- und Optimierungsempfehlungen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Beratern (Notar, Steuerberater und Rechtsanwälte)
  • Kontinuierliche weitere Betreuung des Mandanten, Aktualisierung und ggf. Anpassung der Maßnahmen
  • Zugriff auf ein umfassendes Expertennetzwerk von Notaren, Steuerberatern und Rechtsanwälten

Oberstes Ziel der Analyse und Empfehlungen eines CEP (Certified Estate Planner) ist es, die notwendigen Voraussetzungen für eine angemessene finanzielle Versorgung und eine umfassende Nachfolgeregelung des Mandaten und seiner Angehörigen zu schaffen. Dabei beachtet der lizenzierte Estate Planner die Einhaltung der Berufsgrundsätze.