Die Leistungen in der betrieblichen Vorsorge durch den Arbeitgeber stellen zusätzlich zum Barlohn einen wesentlichen Bestandteil eines attraktiven Vergütungspakets dar. Nachhaltige Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung wird damit gestärkt und möglich. Ihre Arbeitgebermarke (Employer Branding) gewinnt dadurch ein Alleinstellungsmerkmal unter den kleinen bzw. mittelständigen Unternehmen (KMU).
Was ist wichtig? - Die betriebliche Altersversorgung (bAV)
Versorgungsordnung: Die Versorgungsordnung stellt die individualrechtliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung zur betrieblichen Versorgung im Unternehmen sicher.
Arbeitgeberzuschuss: Das Betriebsrentenrecht (BetrAVG) verlangt einen Arbeitgeberzuschuss, falls im Rahmen der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsersparnis anfällt.
Förderbeitrag: Das Einkommensteuerrecht fördert die betriebliche Altersvorsorge für niedrige Einkommensgruppen durch einen Anrechnungszuschuss in der Lohnsteueranmeldung.
Betriebliche Altersversorgung - Die Altersvorsorge über den Arbeitgeber
Staatliche Förderung für Vorsorge nutzen
Sparen mit Hilfe des Arbeitgebers
Schon jetzt Ihren Lebensstandard im Alter sichern
Durchführungswege im Überblick
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Pensionszusage
Wertpapiergebunden oder mit Rückdeckung
Flexible Vorsorge mit laufenden oder variablen Beiträgen
Steuer- und sozialversicherungsfrei ansparen
Auch für höhere Versorgungszusagen geeignet
Elegante Möglichkeit zur aktienbasierten Kapitalanlage
Direktversicherung
Die klassische Lösung der betrieblichen Altersversorgung
Die einfache Basisversorgung für alle Arbeitnehmer
100% Steuer- und sozialverischerungsfrei sparen
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
Flexible Gestaltung der Beiträge nach den Bedürfnissen des Arbeitnehmers
Unterstützungskasse
Die Versorgung in der Unterstützungskasse
Für höhere Versorgungsbeträge die ideale Alternative
Steuer- und sozialversicherungsfrei vorsorgen
Der älteste Durchführungsweg in der bAV
Möglichkeit der Pauschaldotierung oder Rückdeckung
Pensionsfonds
Ihre Rente über den Arbeitgeber
Geschicktes Kombinieren von Chancen und Garantien
Beiträge in den Betriebsausgaben abzugsfähig
In Anlage und Versorgungsleistung flexibel bleiben
Bedeckung des Pensionsfonds durch wählbaren Rechnungszins steuerbar
Pensionskasse
Externer Durchführungsweg zu der Entgeltumwandlung
100% Steuer- und sozialversicherungsfrei sparen
Firmenindividuell möglich
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Versorgungsordnung: Die Versorgungsordnung stellt die individualrechtliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung zur betrieblichen Versorgung im Unternehmen sicher. Sie reduziert Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und schafft Klarheit bei den Vertragsparteien.
Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung (PGB) Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.
Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Mit der betrieblichen Krankenversicherung können Sie den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter optimal regeln. Legen Sie einen obligatorischen Grundschutz für Ihre Belegschaft fest und steuern individuelle Zusatzleistungen, ganz nach Ihrem Budget.
Jeder Mitarbeiter ist ohne Gesundheitsprüfung versicherbar
Höherwertiger Krankenversicherungsschutz durch Arbeitsvertrag
Auch für Familienangehörige bessere Krankenversicherung möglich
ic_videokamera_24Das Arbeitgeber-Konzept
Das Arbeitgeber-Konzept der SDK Gesundwerker • Länge: 02:34
Das Arbeitgeber-Konzept der SDK Gesundwerker • Länge: 02:34
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Benefits vom Arbeitgeber
Das Einkommenssteuerrecht regelt viele Benefits, welche zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden als steuerfreie bzw. steueroptimierte Arbeitgeberleistung.
Ein Auszug Ihrer Vorteile:
Fahrradleasing (Fahrrad, Pedelecs und E-Bike)
IT-Überlassung (Smartphone oder Tablet)
Übernahme der Gebühren für Kindertagesstätten
Job Ticket (ÖPNV)
und viele mehr ...
Zeitwertkonto / Langzeitarbeitskonto
Gehen Sie früher in Rente oder machen Sie mal Pause.
Flexibler Auf-/Abbau von Wertguthaben für längere Freistellungszeiten (Sabbatical)
Insolvenzschutz: Einzahlungen sind abgesichert
Werterhalt zu jedem Leistungszeitpunkt
Elegante Übergangsmöglichkeit zum Ruhestand
Sabbatical, Freistellung für Pflege von Angehörigen, früherer Renteneintritt oder Auffüllung von Teilzeitarbeit ist damit nach Sozialversicherungsrecht bzw. mit entsprechender Vereinbarung möglich.
Eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktive mögliche Steuerung eines vorzeitigen Ruhestandseintritts kann man mit dem Mannheimer Modell entsprechend ausgestalten.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können in die bAV einzahlen. Wenn der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt, liegt eine Entgeltumwandlung vor, worauf dieser einen gesetzlichen Anspruch hat. Dabei verzichtet er auf einen Teil seines Gehalts zugunsten der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge zur Direktversicherung können hingegen auch vollständig als finanzielle Leistung zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber übernommen werden.
Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Alterersorgung verpflichtet?
Arbeitgeber dürfen den Wunsch des Arbeitnehmers nach einer betrieblichen Altersversorgung nicht ablehnen – auch nicht hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses zur bAV. Als Arbeitgeber haben Sie die Wahl des Durchführungswegs, der Zusageart und des Anbieters. Außerdem haben Sie als Arbeitgeber, durch die Änderung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die Verpflichtung, mindestens 15 % des Zahlbeitrags zusätzlich weiterzugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Ihre Mitarbeiter selbst nichts einzahlen möchten und allein auf die Investitionen Ihres Unternehmens setzen.
Was passiert, wenn Sie die bAV kündigen wollen?
Die bAV zu kündigen und die Anwartschaft auf die Altersversorgung aufzulösen, ist nicht empfehlenswert. Denn das Gesetz definiert dies als förderschädlich. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer das bis dato nicht versteuerte Einkommen nachversteuern und sozialverbeitragen müssen. Der Betrieb, der Versicherer und der Arbeitnehmer stimmen die Laufzeit dann meist so ab, dass die erste monatliche Betriebsrente zusammen mit der ersten Staatsrente ausgezahlt wird. Es kann aber auch sein, dass die Laufzeit bereits vorher oder später endet.
Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?
Entgeltumwandlung bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einen Teil des Bruttoeinkommens verzichten, um diesen Betrag direkt in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu investieren. Da der Arbeitnehmer die Beiträge zur Altersvorsorge direkt von seinem monatlichen Bruttogehalt bezahlt, ist die Entgeltumwandlung direkt mit der Gehaltsabrechnung verknüpft.
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