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VR-Auszahlplan INVEST

VR-Auszahlplan INVEST - mit Struktur in die Welt der Wertpapiere

Der VR-Auszahlplan INVEST als individuelle Lösung für Ihre Vermögensstruktur

  • Sonderverzinsung von 2,50% p.a.* bei der Umschichtung des Anlagebetrags in einen Investmentfonds oder bei Investition des Anlagebetrags im Rahmen unserer Fondsvermögensverwaltungen
  • Individuelle Wertpapierlösungen
  • Interessante Renditemöglichkeiten
  • Kombination aus Anlagekonto & ausgewählten Fonds, Fondsvermögensverwaltungen sowie Fondssparvertrag von Union Investment
  • Persönliche Beratung

Individuell

Rhythmus und Höhe bestimmen Sie selbst.

Lukrativ

Ihr Geld wird beim VR-Auszahlplan INVEST fest verzinst.

Mit unserem VR-Auszahlplan INVEST steigen Sie Schritt für Schritt in die Welt der Wertpapiere ein:

1. Sie definieren in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre Anlagesumme. (Mindesanlage: 5.000 €)

2. Die Summe wird auf Ihrem Anlagekonto mit einer Sonderverzinsung von 2,50 % p.a.* angelegt.

3. In 36 gleichbleibenden Raten werden über 3 Jahre die Einlagen des Anlagekontos in im Rahmen der Anlageberatung ausgewählten Fonds oder Vermögensverwaltungen investiert. Die Wertpapieranlagen haben eine längere Laufzeit bzw. Halteempfehlung.

4. Sie können den Cost-Average-Effekt für sich nutzen: Durch regelmäßige Einzahlungen kaufen Sie bei niedrigen Kursen mehr und bei hohen Kursen weniger Fondanteile. Das kann langfristig zu einem günstigeren Durchschnittspreis führen. Der Durchschnittspreiseffekt kann sich auch negativ auswirken. Das ist dann der Fall, wenn der Durchschnittspreis höher als der Einstiegspreis bei einer Einmalanlage ausfällt.

VR-Auszahlplan INVEST

 VR-Auszahlplan mit attraktiven Zinsen

 Konditionendes VR-Auszahlplan INVEST
Mindestanlagebetrag5.000 €
Zinssatz2,50 % p.a.*
Anlagedauer36 Monate
ZinsbindungsartFestzins
ZinszahlungsrhythmusJährlich zum 31.12.

*Bitte beachten Sie, dass es sich beim VR-Auszahlplan Invest um ein Kombinationsprodukt Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG handelt und der Erwerb der Anlage mit Sonderverzinsung von 2,50 % p.a. nur in Verbindung mit der schrittweisen Umschichtung des Anlagebetrags in einen Investmentfonds oder mit der schrittweisen Investition des Anlagebetrags im Rahmen unserer Fondsvermögensverwaltung VermögenPlus oder der WertAnlage von Union Investment möglich ist. Die Bestandteile von Auszahlplan Invest können nicht einzeln erworben werden. Das Gesamtrisikoprofil dieses Kombinationsprodukts ist höher als bei einer reinen Bankanlage und hängt mit der Wahl der Produktkombination zusammen. Marktbedingte Kursschwankungen der Fondsanlage können sich auf die Entwicklung der Gesamtanlage auswirken. Nach Ablauf von 3 Jahren wird der Auszahlplan aufgelöst. Die Gesamtrendite von Auszahlplan Invest kann durch Kursverluste der Fondsanlage geschmälert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass am Ende der Laufzeit weniger Vermögen zur Verfügung steht, als insgesamt eingezahlt wurde, beziehungsweise die Sparziele nicht erreicht werden. Die Inhalte dieses Werbematerials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten und -dienstleistungen. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und ersetzen nicht eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung. Aus diesen Gründen ist der Erwerb der Anlage nur im Zusammenhang mit einer persönlichen Beratung möglich, in der die jeweiligen Chancen und Risiken der gewählten Investmentfondsanlagen näher erläutert werden und über ggf. anfallende Kosten für die Fondsanlagen wie Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung und Depotgebühren informiert wird. Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken der Fonds können Sie dem aktuellen Verkaufsprospekt, den Vertragsbedingungen, den Basisinformationsblättern sowie den Jahres- und Halbjahresberichten entnehmen, die Ihnen die meine Volksbank Raiffeisenbank eG über den Kundenservice oder direkt im Beratungsgespräch kostenlos und in deutscher Sprache zur Verfügung stellt. Diese Dokumente sind die allein verbindliche Rechtsgrundlage für den Kauf der Fonds. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Chancen und Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre meine Volksbank Raiffeisenbank eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung. Die Rahmenvereinbarungen VermögenPlus und WertAnlage, welche die alleinige Rechtsgrundlage für die Fondsvermögensverwaltungen VermögenPlus oder WertAnlage bilden, können Sie jederzeit kostenlos und in deutscher Sprache auf der Website der meine Volksbank Raiffeisenbank eG abrufen. Besteht bisher kein Bankdepot oder kein Depot bei der Union Investment Service Bank AG, so ist zum Erwerb des VR-Auszahlplan Invest die Eröffnung eines entsprechenden Depots verpflichtend. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zusatzvereinbarungen und Sonderbedingungen, welche als Rechtsgrundlage für das Depot bei der Union Investment Service Bank AG gelten, erhalten Sie kostenlos und in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG. Angebot freibleibend. Die meine Volksbank Raiffeisenbank eG übernimmt trotz der sorgfältigen Erstellung dieses Dokuments keine Gewähr für dessen Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Ein Ende der Aktion sowie eine Konditionsanpassung durch die meine Volksbank Raiffeisenbank eG sind zu jeder Zeit möglich. Stand 30/04/2026

FAQ zum VR-Auszahlplan INVEST

Ist mein Guthaben sicher?

Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungs-Systeme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Zu dem besonderen, garantierten 100-prozentigen Schutz, den alle Einlagen bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG genießen, informiert die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR).

Wie bekomme ich einen Überblick über mein Guthaben?

Zum Ende eines Kalenderjahres erhalten Sie einen aktuellen Kontoauszug.

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

    Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

    Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre meine Volksbank Raiffeisenbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

      Was ist ein Freistellungsauftrag?

      Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

      Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

      Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

      Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

        Freistellungsauftrag

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