Kunden auf der sicheren Seite

Kundengelder sind durch Institutsschutz und Einlagensicherung vollumfänglich geschützt

Bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG komplett geschützt

  • Spareinlagen
  • Sparbücher
  • Sparbriefe
  • Termineinlagen
  • Festgelder und Guthaben
  • hauseigne Inhaber- und Namensschuldverschreibung 

Seit dem 3. Juli 2015 wird die neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen aller Kreditinstitute in Europa auch auf nationaler Ebene umgesetzt. Diese gewährleistet dem Kunden den gesetzlichen Einlagenschutz bis 100.000 €.

Für die meine Volksbank Raiffeisenbank eG und den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sind diese neuen europäischen Vorgaben zum Einlagenschutz lediglich ein Zusatz zu der bereits auf freiwilliger Basis bestehenden BVR-Sicherungseinrichtung.

Keine betragliche Begrenzung mit der BVR-Sicherungseinrichtung

Seit über 85 Jahren praktiziert die genossenschaftliche FinanzGruppe ihren gemeinschaftlichen Institutsschutz. So sind ihre Mitglieder vor einer Insolvenz geschützt. Dieser Institutsschutz wird auch unter den neuen europäischen Vorgaben konsequent fortgeführt, da er ein grundlegender Bestandteil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells ist und bleibt. Auf diese Art und Weise besteht für die Kunden der meine Volksbank Raiffeisenbank eG keine betragliche Begrenzung des Einlagenschutzes.

Seit ihrem Bestehen ab dem Jahr 1934 hat

  • noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden,
    da es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie
    zu einem Entschädigungsfall gekommen ist,
  • hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.