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Drei lachende Menschen stehen vor einer blauen Wand

Mitgliedschaft

Gemeinsam stärker

Wir sind eine Genossenschaftsbank. Bei uns können Sie Mitglied werden und so von vielen Vorteilen profitieren. Unsere Mitglieder werden regelmäßig an unserem wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. Wir sind regional verwurzelt und dort zu Hause, wo auch Sie zu Hause sind. Dabei fördern wir soziales Engagement vor Ort und stärken unsere Region.

Jetzt Mitglied werden

Wir sind anders als andere Banken

Wir gehören unseren Mitgliedern

Wir leben genossenschaftliche Werte

Wir sind nah bei Ihnen vor Ort

Wir stärken unsere Region

Wir sind bestens vernetzt

Wir sind sozial engagiert

Mitgliedschaft - gemeinsam stärker

120.572 Menschen sind bereits Mitglied unserer Bank.

Zusammen bewegen wir mehr.

 

Stand: 31.12.2025

Mitwissen

Informationen aus erster Hand

Auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert unser Vorstand die Mitglieder über alles Wichtige zur Geschäftspolitik der meine Volksbank Raiffeisenbank eG. Als Mitglied können Sie sich jederzeit im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren oder sich direkt mit Fragen an uns wenden.

Mitbestimmen

Ihr Stimmrecht

Als Mitglied und Anteilseignerin oder Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht bei der Generalversammlung oder Vertreterwahl. Das heißt: Sie bestimmen mit, wo es langgeht. Die Vertreterversammlung genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss oder entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird, wie hoch die Dividendenzahlung ist und wie die Kontrollgremien besetzt werden. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.

Mitverdienen

Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus

Als Mitglied werden Sie regelmäßig an unserem wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. Denn in der Regel erhalten alle Mitglieder einmal jährlich eine Dividende. Außerdem profitieren Sie von exklusiven Mitgliedervorteilen.

Symbol zweier Hände kurz vor einem Händeschütteln

MeinPlus

Ihre goldene Girocard (Debitkarte)

Als Mitglied Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG sind Sie uns Gold wert. Mit Ihrer goldenen girocard (Debitkarte) erhalten Sie Vergünstigungen und Serviceangebote bei unseren Partnerunternehmen in der Region und den Premium-Partnern bundesweit. Profitieren Sie vor Ort oder online zum Beispiel von Sonderkonditionen, Eintrittsrabatten, Vergünstigungen im Einzelhandel und in der Gastronomie sowie vielen weiteren Serviceleistungen.

Mitgliedschaft beantragen: 1. Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und unterschreiben, 2. Von Mitgliedervorteilen profitieren

Unsere Satzung

Erfahren Sie in unserer Satzung mehr über die meine Volksbank Raiffeisenbank eG als Unternehmen.

Unsere Satzung

673 KB

Mitgliedschaftsvorteile bei unserem Versicherungspartner R+V:

R+V

Mitglieder-Gesundheits­vorsorge

Attraktive Konditionen bei Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge für Mitglieder

R+V

Mitglieder-Versicherungen

Freuen Sie sich über Preisvorteile und besondere Leistungspakete bei der R+V.

R+V

Cashback mit Mitglieder-Plus

Für Mitglieder: Beitragsvorteile und die jährliche Chance auf Cashback

FAQ zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied der Genossenschaftsbank meine Volksbank Raiffeisenbank eG werden?

Es können natürliche Personen (auch minderjährige), Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts Mitglied unserer Genossenschaftsbank werden.

Wie hoch ist der Betrag für einen Geschäftsanteil?

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 50 Euro.

Wie viele Geschäftsanteil können gezeichnet werden?

Es können bis zu 10 Geschäftsanteile zu je 50 Euro gezeichnet werden. Diese müssen nicht sofort gezeichnet werden, sondern können auch erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgestockt werden, ganz einfach z. B. über das OnlineBanking.

Gibt es eine Verzinsung auf die Geschäftsanteile?

Ob und in welcher Höhe eine sog. Dividende ausgeschüttet wird, hängt von dem Beschluss der Vertreterversammlung ab, welche kurz nach der Versammlung automatisch an alle Mitglieder ausbezahlt wird.

Welche Rechte haben die Mitglieder?

Jedes unserer rund 120.572 Mitgliedern hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken, wie z. B. Wahl zur Vertreterversammlung, Vertreter in der Vertreterversammlung, u.v.m. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Satzung.

Welche Pflichten haben die Mitglieder?

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Details hierzu finden Sie in unserer Satzung.

Welche Organe hat eine Genossenschaft?

Die Organe der Genossenschaft sind:

  • Der Vorstand
  • Der Aufsichtsrat
  • Die Vertreterversammlung
Wie kann die Mitgliedschaft beendet werden?

Die Mitgliedschaft kann enden durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod, Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft sowie Ausschluss.

Was muss man bei einer Kündigung der Mitgliedschaft beachten?

Die Kündigung muss in Textform erklärt werden und der Genossenschaft mindestens drei Monate vor Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) zugehen.

Was passiert bei einer Kündigung / einem Austritt mit meinen Genossenschaftsanteilen?

Sofern die Kündigung fristgerecht (3 Monate zum Ende des Geschäftsjahres) erfolgt, werden die Genossenschaftsanteile nach der Vertreterversammlung in etwa Mitte des Folgejahres an das bei uns hinterlegte Abwicklungskonto ausgezahlt.

Kann ein Geschäftsguthaben übertragen werden?

Ja, das Geschäftsguthaben kann auch eine andere Person übertragen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Satzung.

Was passiert wenn eine juristische Person oder eine Personengesellschaft aufgelöst wird?

Wird eine juristische Person oder eine Personengesellschaft aufgelöst oder erlischt sie, so endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist. Im Falle der Gesamtrechtsnachfolge wird die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres durch den Gesamtrechtsnachfolger fortgesetzt.

Gibt es eine Nachschusspflicht für Mitglieder?

Nein, eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

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  • Person im blauen Shirt zeigt Daumen nach oben, weitere Personen im Hintergrund im Freien.

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