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VR-Kündigungsgeld: Geldanlage mit attraktiver Verzinsung

 

Geld sicher mit dem VR-Kündigungsgeld bei Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG anlegen

  • Garantierte Verzinsung
  • Keine vorgegebene Laufzeit
  • Attraktiver variabler Zinssatz

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

Profitabel

Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

Ihre Vorteile mit dem VR-Kündigungsgeld

Mit dem VR-Kündigungsgeld legen Sie ihr Geld sicher an und erhalten dabei noch eine attraktive Verzinsung. Nach einer Kündigungsfrist von nur 99 Tagen können Sie über ihr Geld verfügen.

Die Beträge können jederzeit aufgestockt werden.

 VR-Kündigungsgeld mit attraktiven Zinsen

 Konditionen zum VR-Kündigungsgeld
Zinssatz1,25 % p.a.
ZinsbindungsartVariabel
ZinszahlungsrhythmusJährlich zum 31.12.
Mindestanlagebetrag5.000 €
AnlagedauerUnbefristet
Verfügungsmöglichkeiten99 Tage Kündigungsfrist - teilweise oder komplett kündbar (Mindestanlage von 5.000 € muss bei Teilverfügung erhalten bleiben)
Ein Mann schneidet mit einer Gartenschere einen Strauch, im Hintergrund sind eine Frau und ein Hund zu sehen

VR-Festgeld

Eine Geldanlage muss nicht immer flexibel sein. Mit dem VR-Festgeld gehen Sie auf Nummer sicher und legen eine feste Summe für einen vereinbarten Zeitraum an. Genau das Richtige, wenn Sie sich länger binden und von Top-Zinsen profitieren wollen.

Zum VR-Festgeld

FAQ zum VR-Kündigungsgeld

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Ja. Die Anlagesumme kann jederzeit erhöht werden.

Wann kann ich über den Betrag verfügen?

Beträge müssen mit einer Kündigungsfrist von 99 Tagen gekündigt werden.

Sind auch Teilverfügungen möglich?

Ja, es sind auch Teilkündigungen möglich. Beträge können somit ganz individuell nach dem persönlichen Bedarf gekündigt werden.

Ist mein Guthaben sicher?

Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungs-Systeme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Zu dem besonderen, garantierten 100-prozentigen Schutz, den alle Einlagen bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG genießen, informiert die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR).

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre meine Volksbank Raiffeisenbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

      Was ist ein Freistellungsauftrag?

      Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

      Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

      Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

      Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

        Freistellungsauftrag

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