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auslandskrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung abschließen

Ihr Schutzpaket bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG für den sorgenfreien Urlaub im Ausland

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    Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt unter anderen die Behandlungskosten, Ambulanzflüge und den Rücktransport ab.

    • Individuell anpassbar
    • Optionale Zusatzbausteine
    • Passgenauer Versicherungsschutz
    • Online berechnen oder persönlich von unseren Spezialisten beraten lassen

    Wir arbeiten mit mehreren Versicherungs-Partnern zusammen.
     

    Je nach Anbieter können Sie Ihre neue Auslandsreisekrankenversicherung online abschließen oder mit einem unserer Versicherungsspezialisten bei einem persönlichen Termin besprechen.

    Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

    Auslandskrankenversicherung abschließen

    Zusatzvorteile für Eltern und Kinder: 
    Zusätzlich bieten wir spezielle Vorteile für Eltern und Kinder, darunter die Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten einer erwachsenen Begleitperson für stationär behandelte minderjährige Kinder sowie Unterstützung bei der Rückreise mitreisender Kinder (bis 16 Jahre) bei Krankheit oder Todesfall der Eltern.

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    100% Erstattung für zahnärztliche Behandlung: 
    Wir übernehmen sämtliche Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz während Ihrer ersten 45 Tage im Ausland.

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    100% Erstattung für einen Krankenrücktransport nach Deutschland: 
    Sollte ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport aus dem Ausland notwendig sein, decken wir alle Kosten. Dies schließt auch die Kosten für eine Begleitperson ein, wenn dies von einem Arzt empfohlen wird oder von der Fluggesellschaft angeordnet ist.

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    Leistung bei Transportunfähigkeit: 
    Wir gewährleisten weiterhin Versicherungsschutz, falls Sie innerhalb der ersten 45 Tage Ihrer Reise krank werden und eine Heimreise gesundheitlich nicht vertretbar ist.

    Bestattung und Überführungskosten: 
    Im Falle eines Todesfalls erstatten wir 100% der notwendigen Kosten für eine Bestattung vor Ort oder eine Überführung nach Deutschland.

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    100% Erstattung für ambulante und stationäre Behandlung: 
    Sie sind vollständig abgesichert für ärztliche Behandlungen, einschließlich Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten, sowie für verordnete Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (einschließlich Chiropraktik und Osteopathie) und einfache Hilfsmittel, die während Ihrer Reise benötigt werden. Darüber hinaus sind auch Kosten für Unterbringung, Operationen und Operationsnebenkosten im Krankenhaus abgedeckt.

    Leistungen im Überblick

    • Ambulante Behandlung

      Vollständige Kostenübernahme, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen oder Fehl- und Frühgeburten

    • Stationäre Behandlung

      Vollständige Kostenübernahme oder ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 40 Euro pro Tag

    • Zusätzliche Unterbringung

      Vollständige Übernahme der zusätzlichen Kosten für die Unterbringung von Eltern oder Kindern

    • Zahnärztliche Behandlung

      Vollständige Kostenübernahme für schmerzstillende Behandlungen, Füllungen, sowie Reparaturen von Zahnersatz und Kurzzeitprovisorien

    • Krankenrücktransport nach Deutschland

      Vollständige Kostenübernahme, wenn der Transport medizinisch sinnvoll ist.  Die Kosten für eine Begleitperson werden übernommen, wenn eine Begleitung medizinisch notwendig ist.

    • Transport im Ausland

      Vollständige Kostenübernahme für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächsten Krankenhaus, zur nächsten Notfallärztin oder zum nächsten Notfallarzt. Zusätzlich erhalten Sie bis zu 100 Euro für den Transport zurück zur Unterkunft.

    • Überführung und Bestattung

      Vollständige Übernahme aller notwendigen Kosten durch Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung. Als notwendig gelten Kosten, die unmittelbar mit der Überführung der verstorbenen Person nach Deutschland oder mit der Beisetzung am Sterbeort zusammenhängen.

    • Arznei-, Heil- und Verbandmittel

      Vollständige Kostenübernahme, wenn die Arznei-, Heil- und Verbandmittel ärztlich verordnet sind

    • Hilfsmittel

      Vollständige Kostenübernahme, wenn die Hilfsmittel ärztlich verordnet und während Ihrer Reise das erste Mal nötig sind. Ausnahmen sind Sehhilfen und Hörgeräte.

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    FAQ zur Auslandsreisekrankenversicherung

    Worauf muss ich achten, wenn ich eine Versicherungsleistung beantrage?
    • Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei ärztlichen Behandlungen bekommen, und achten Sie darauf, dass diese Daten draufstehen:

      • Name und Anschrift der Ausstellerin oder des Ausstellers,
      • Ausstellungsdatum,
      • Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten,
      • Diagnose (Krankheitsbezeichnung),
      • Beschreibung der ärztlichen Leistungen,
      • Kosten der ärztlichen Leistungen,
      • Datum, an dem die jeweilige Behandlung stattgefunden hat.

      Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sind diese Dokumente und Angaben verpflichtend:

      • Original-Rezept, auf dem die Art und Menge des Produkts steht,
      • Preis und Kaufdatum des Produkts,
      • Original-Quittung als Zahlungsbeleg.

      Auf einer Krankenhausrechnung müssen zusätzlich das Aufnahme- und Entlassungsdatum und eine Beschreibung der Leistungen vermerkt sein.

    Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll, wenn ich privat krankenversichert bin?
    • Ja, auch für Privatversicherte kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein. Denn die Tarife einer privaten Krankenversicherung decken nicht immer alle relevanten medizinische Leistungen im Ausland ab. Außerdem können Sie mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung unter Umständen richtig Geld sparen, beispielsweise wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben oder wenn bei Ihnen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung besteht.

    Welche Kosten übernimmt die Versicherung nicht?
      • Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren
      • Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes einer oder eines Angehörigen unternehmen
      • Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen
      • Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiter behandlungsbedürftig sind
      • Sehhilfen, Hörgeräte, Versorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurden

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