Versicherungspflicht für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter
Für alle, die ein Fahrzeug zulassen möchten, gilt: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden auf, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen – etwa bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie Ihr Fahrzeug mit einer Teilkasko oder Vollkasko zusätzlich absichern.
Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor finanziellen Belastungen durch Schäden, die z. B. durch Naturgewalten wie Sturm oder Hagel, Glasbruch oder Wildunfälle entstehen. Auch Diebstahl ist in vielen Fällen mit abgedeckt.
Die Vollkaskoversicherung geht noch einen Schritt weiter: Sie umfasst alle Leistungen der Teilkasko und übernimmt zusätzlich die Kosten bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei Vandalismus. So sind Sie auch dann abgesichert, wenn der Schaden am Fahrzeug durch eigenes Verschulden entsteht.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Versicherte bei Teilkasko und Vollkasko zudem Beiträge sparen – denn dafür gewähren die Versicherer in der Regel einen Rabatt.
Kfz-Versicherung wechseln – so einfach geht’s
Sie möchten Ihre Beiträge senken oder sind mit dem Service Ihrer aktuellen Autoversicherung unzufrieden? Dann ist der Herbst die ideale Zeit für einen Wechsel:
Viele Kfz-Versicherungsverträge enden zum Jahresende, und die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Der Stichtag für die Kündigung ist somit der 30. November.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich – oft lassen sich durch einen Wechsel spürbar Kosten sparen. Die meine Volksbank Raiffeisenbank eG unterstützt Sie dabei: Holen Sie sich ganz unkompliziert und unverbindlich ein individuelles Angebot für Ihre neue Kfz-Versicherung. Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen Schritt für Schritt beim Wechsel.