Wie funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft?
Sie schließen einen Vertrag mit der R+V Allgemeine Versicherung AG. Auf der Grundlage dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an Ihren Vermieter, eine Kopie der Bürgschaft und den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen aus. Die Originalbürgschaft übergeben Sie anstelle der Barkaution oder des Kautionssparbuchs an Ihren Vermieter. Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt bei der R+V melden.
Ab wann und wie lange ist die Bürgschaft gültig?
Die R+V-MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wird wirksam zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart, wenn Sie dem Vermieter die Bürgschaft übergeben und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll. Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem die R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder bis die R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.
Wer übernimmt die Haftung?
Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. Die R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und einer der führenden Versicherer im Bereich der Mietkautionsbürgschaft.
Wie berechnet sich der Beitrag?
Es sind Mietkautionsbürgschaften ab 5 Euro pro Monat möglich. Der Beitrag wird für jede Bürgschaft berechnet, die die R+V übernommen hat, und ist abhängig vom gewählten Zahlungsrhythmus und der Höhe der Bürgschaft. Der Zahlungsrhythmus beträgt je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus der Summe der Beiträge pro Bürgschaft und ist im Voraus einer Zahlungsperiode fällig.
Gibt es Beschränkungen bei der Bürgschaftshöhe?
Die Höhe der Mietkaution und damit die Höhe der Bürgschaft ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf sich der zulässige Betrag einer Mietsicherheit auf maximal das Dreifache der Miete belaufen – ohne ausgewiesene Betriebskosten. Bei R+V liegen die Grenzen für die Höhe der Mietkaution bei mindestens 500 Euro und höchstens 15.000 Euro. Gehören mehrere Bürgschaften zu einem Vertrag, ist die Gesamtsumme der einzelnen Bürgschaftssummen auf insgesamt 15.000 Euro begrenzt .
Kann ich meinen Vertrag bei Umzug fortführen?
Ja, per Änderungsantrag können Sie ganz einfach eine weitere Bürgschaft in Ihren bestehenden Vertrag aufnehmen. Die laufende Mietbürgschaft wird nach Eingang des Kündigungsschreibens zum alten Mietverhältnis bei der R+V beitragsfrei gestellt. Die Bürgschaft wird storniert, sobald die von Ihrem Vermieter unterschriebene Freigabeerklärung zusammen mit der betreffenden Bürgschaft bei der R+V eingegangen ist. Der Versicherungsvertrag wird erst dann aufgehoben, wenn alle zugehörigen Bürgschaften vollständig von den jeweiligen Vermietern freigegeben wurden.