Behandeln Sie die Hüpfburgen bitte mit größter Sorgfalt – auch mit Rücksicht auf Ihre Nachmieter.
Die Hüpfburgen müssen an den jeweiligen Lagerstandorten zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten abgeholt und zurückgebracht werden.
Die Abholung der Hüpfburgen kann nur erfolgen, wenn das für Sie reservierte Modell zuvor in einem einwandfreien Zustand zurückgebracht wurde. Es besteht kein Anspruch auf das reservierte Modell. In den Fällen, in denen mangels Alternative die Ausleihung bzw. Abholung abgesagt werden muss, wird die Bank den Ausleiher über die hinterlegten Kontakte kurzfristig informieren.
In der Woche vor der geplanten Abholung bitten wir Sie um Vereinbarung eines Abholtermins. Die Kontaktdaten wie auch die Adresse des Lagerstandortes finden Sie ebenfalls in der zugesendeten Terminbestätigung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne vorherige Terminvereinbarung auch keine Ausleihung möglich ist.
Falls die Hüpfburg ohne vorherige Benachrichtigung von Ihnen nicht abgeholt oder nicht termingerecht zurückgebracht wird, behalten wir uns vor, Ihnen eine Entschädigung in Höhe des entstandenen Aufwandes in Rechnung zu stellen.
Nach der Übergabe von uns müssen Sie die Hüpfburg in jedem Fall selbst vor Inbetriebnahme auf deren Funktionsfähigkeit und Funktionssicherheit überprüfen. Soweit aus Ihrer Sicht hier Zweifel bestehen, darf die Hüpfburg bis zu einer Klärung der Angelegenheit nicht benutzt werden.
Bestehende Mängel sind mittels Fotos zu dokumentieren und mit einer genauen Beschreibung der Position an die Bank mit nachfolgenden Online-Formular weiterzuleiten. Bei starker Verunreinigung bzw. Nässe der Hüpfburg bitten wir ebenfalls um eine kurze Nachricht.
Gleiches gilt auch, wenn sich während der Benutzung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Hüpfburg nicht funktionssicher ist.