Hüpfburgen-Verleih für Institutionen und Vereine

Sie möchten ein Fest mit i-Tüpferl? Sie verfügen über ein geeignetes Transportgerät für eine Selbstabholung?

Dann fragen Sie eine unserer Hüpfburgen für Ihre Veranstaltung an. Sofern das gewünschte Modell noch frei ist, können Sie es gerne bei uns an den jeweiligen Standorten abholen. Das alles natürlich für Sie als Kunde und Mitglied kostenlos.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Gästen schon heute viel Spaß mit den „Gummischlössern“!

Standort Altötting


Standort Rosenheim und Prutting (Lagerhaus)


Nur für Großveranstaltungen geeignet

Standort Altötting


Das Wichtigste in Kürze

Voraussetzungen:

Firmen und Vereine (Institutionen) welche Kunden der meine Volksbank Raiffeisenbank eG sind, dürfen sich für ihre eigene Veranstaltung eine Hüpfburg ausleihen, wenn es sich dabei um eine öffentlichkeitswirksame oder dem betrieblichen Zweck dienliche Veranstaltung handelt. Private Feierlichkeiten können leider nicht unterstützt werden.

Die Ausleihung erfolgt nur unter der ausdrücklichen Versicherung des Ausleihers die Hüpfburg selbst zu nutzen und nicht an Dritte zu geben.

Zu beachten:

Als Mieterin und Mieter der Hüpfburgen haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die Ihnen oder dem Verleiher durch die Benutzung entstehen.

Die Aufsichtspflicht bei Verwendung, wie auch die Pflicht zur Verankerung der Hüpfburgen obliegt allein der Mieterin oder dem Mieter!

Während der Benutzung sind die an der Hüpfburg angebrachten Betriebsauflagen, wie auch die genannten Sicherheitshinweise zu beachten.

Bei Nichtbeachtung erlischt die Betriebserlaubnis.

Der Betrieb der Hüpfburg ist nur zugelassen:

  • Mit permanent anwesender(n) Aufsichtsperson(en).
  • Mit geeigneter Verankerung der Hüpfburg.
So funktioniert’s

Eine Selbstabholung kann nur unter Einhaltung der folgenden Punkte erfolgen:

  • Abholung und Rückbringung unter vorheriger Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Standorte.
  • Transportgerät (Anhänger, Transporter, LKW, etc.) ist geeignet und befindet sich in einem technisch einwandfreien Zustand. Die Fahrzeugunterlagen sind bei der Abholung vorzuhalten.
  • Transporter mit Heckklappe wie auch Kombi-PKW sind ungeeignet.
  • Zulademöglichkeit (> 150 kg bis ca. 700 kg) ist gemäß den Angaben zum jeweiligen Hüpfburgmodell vorhanden.
  • Freie und gereinigte Ladefläche ist gemäß den Angaben zum jeweiligen Modell vorhanden. Verladung erfolgt mittels Ameise -  freier Zugang zur Ladefläche muss gewährleistet sein.
  • Bordwände müssen an der Zugangsseite klappbar sein.
  • Bei Anhängern kann die Beladung nur von der Rückseite erfolgen.
  • Ausreichende Anzahl von Zurrpunkten ist vorhanden. Bei Anhängern müssen diese innenliegend verbaut sein.
  • Ausreichende Anzahl von geeigneten und unbeschädigten Spanngurten (vorhandenes Gurt-Etikett) müssen mitgebracht werden.
  • Kenntnis über die einschlägigen Richtlinien der Ladungssicherung.
     

Wir behalten uns, sofern offensichtlich eine ordnungsgemäße Ladungssicherung nicht gewährleistet werden kann, die Ausgabe bis zur Behebung der Mängel abzulehnen.
 

Allgemeine Informationen

Reservierung:

Sie können eine Ausleihanfrage über die jeweilige Geschäftsstelle stellen.

Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie per E-Mail eine Terminbestätigung mit einer detaillierten Auf- bzw. Abbaubeschreibung.

Zur Vorbereitung auf den Ausleihtermin haben wir für Sie alle wichtigen Informationen in unseren Sonderbedingungen zusammengefasst, die Sie im Anhang der Terminbestätigung finden. Wir bitten Sie, diese aufmerksam durchzulesen und für dessen Einhaltung Sorge zu tragen.

Abholung und Rückgabe:

Behandeln Sie die Hüpfburgen bitte mit größter Sorgfalt – auch mit Rücksicht auf Ihre Nachmieter.

Die Hüpfburgen müssen an den jeweiligen Lagerstandorten zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten abgeholt und zurückgebracht werden.

Die Abholung der Hüpfburgen kann nur erfolgen, wenn das für Sie reservierte Modell zuvor in einem einwandfreien Zustand zurückgebracht wurde. Es besteht kein Anspruch auf das reservierte Modell. In den Fällen, in denen mangels Alternative die Ausleihung bzw. Abholung abgesagt werden muss, wird die Bank den Ausleiher über die hinterlegten Kontakte kurzfristig informieren.

In der Woche vor der geplanten Abholung bitten wir Sie um Vereinbarung eines Abholtermins. Die Kontaktdaten wie auch die Adresse des Lagerstandortes finden Sie ebenfalls in der zugesendeten Terminbestätigung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne vorherige Terminvereinbarung auch keine Ausleihung möglich ist.

Falls die Hüpfburg ohne vorherige Benachrichtigung von Ihnen nicht abgeholt oder nicht termingerecht zurückgebracht wird, behalten wir uns vor, Ihnen eine Entschädigung in Höhe des entstandenen Aufwandes in Rechnung zu stellen.

Nach der Übergabe von uns müssen Sie die Hüpfburg in jedem Fall selbst vor Inbetriebnahme auf deren Funktionsfähigkeit und Funktionssicherheit überprüfen. Soweit aus Ihrer Sicht hier Zweifel bestehen, darf die Hüpfburg bis zu einer Klärung der Angelegenheit nicht benutzt werden.

Bestehende Mängel sind mittels Fotos zu dokumentieren und mit einer genauen Beschreibung der Position an die Bank mit nachfolgenden Online-Formular weiterzuleiten. Bei starker Verunreinigung bzw. Nässe der Hüpfburg bitten wir ebenfalls um eine kurze Nachricht. 

Gleiches gilt auch, wenn sich während der Benutzung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Hüpfburg nicht funktionssicher ist.

Stornierung und Ersatztermin:

Falls Ihre Veranstaltung ausfällt, können Sie vor dem vereinbarten Abholtermin die Reservierung stornieren.

Sollte Ihre Veranstaltung ausfallen und verschoben werden, wenden Sie sich so früh wie möglich an uns. Gegebenenfalls können wir mit Ihnen einen Ersatztermin vereinbaren.