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Vermögenswirksame Leistungen - mit Förderung Geld sparen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.

VWL sparen

    Vermögenswirksame Leistungen bei Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG - mit Förderung Geld sparen

    • Zuschüsse doppelt sichern
    • Kapital aufbauen
    • Von überschaubarer Laufzeit profitieren
    • Erfüllen Sie sich Ihre Wünsche

    Stetiger Vermögensaufbau

    Überschaubare Laufzeit

    Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulage

    Was sind vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen unterstützen Sie dabei, den Grundstein für Ihren Vermögensaufbau zu legen. Viele Arbeitgeber zahlen die VL freiwillig, zusätzlich zum Gehalt, in einen von Ihnen abgeschlossenen Sparvertrag ein. VL-Sparen ist für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende sowie Beamte und Berufssoldatinnen und -soldaten möglich. Teilzeitbeschäftigte bekommen VL in der Regel anteilig. Keinen Anspruch auf die Leistung haben freie Mitarbeitende, Rentnerinnen und Rentner und Selbstständige.

     

    Optionen beim VL-Sparen

    Fondssparen

    Zur Auswahl stehen vier förderfähige Aktienfonds, zwei Rentenfonds und zwei Mischfonds. Renten- und Mischfondsprodukte werden nicht staatlich gefördert. Sie können aber dennoch zum Vermögensaufbau sinnvoll sein. Beim Fondssparen wird sechs Jahre lang eingezahlt und das Geld ruht dann bis zum Ablauf des dann laufenden Kalenderjahres. Danach können Sie über die angesparten Fondsanteile frei verfügen.

    Mehr zum Fondssparen

    Bausparen

    Wenn Sie vorhaben, in naher Zukunft eine Immobilie zu kaufen oder Ihr Eigenheim zu sanieren, ist ein Bausparvertrag eine sichere Anlage für Ihre VL. Sie können die VL nicht nur zum Eigenkapitalaufbau, sondern auch zur Tilgung Ihres Bauspardarlehens oder Immobiliendarlehens verwenden. Zu den wichtigsten Vorteilen des Bausparvertrags zählen die Zinsgarantie, die Planungssicherheit und die staatlichen Förderungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eigene Sparleistungen erhalten.

    Mehr zum Bausparen

    Vermögenswirksame Leistungen beantragen – so funktioniert's  

    1. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber

    Ob und wie viele VL Sie erhalten, steht meistens im Arbeits- oder Tarifvertrag. Erkundigen Sie sich sonst bei der Personalabteilung. Zahlt Ihr Betrieb keine oder nicht die vollständig förderfähigen vermögenswirksamen Leistungen von 870 Euro jährlich, dann dürfen Sie die VL selbst zahlen oder aufstocken.  

    2. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Förderung

    Bis zu bestimmten Einkommen erhalten Sie für Fonds oder für einen Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Sie kann mit einer Wohnungsbauprämie kombiniert werden, die ebenfalls an Einkommensgrenzen geknüpft ist.

    3. Wählen Sie eine Geldanlage aus

    Sobald Sie sich für eine Anlage entschieden haben, können Sie den Sparvertrag abschließen. Sie sind noch unsicher, was sich am besten eignet? Wir unterstützen Sie gerne. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.

    4. Beginnen Sie, zu sparen

    Geben Sie Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten die Bescheinigung über das VL-Produkt, damit der Arbeitgeber die Sparbeiträge überweisen kann. Nun beginnt die Sparphase.

    Förderungen nutzen

    Bei einigen Anlageformen unterstützt der Staat Sie mit der sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Ob Sie die Zulage erhalten, hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab. Die Informationen finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.

    Mit der Wohnungsbauprämie, die Bausparer als staatlichen Zuschuss erhalten, sind nochmal 70 Euro extra im Jahr möglich. Die Wohnungsbauprämie wird allerdings nicht für die Beiträge gewährt, für die ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. In diesem Fall können Sie die Wohnungsbauprämie nur erhalten, wenn Sie über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro pro Jahr hinaus Bausparbeiträge leisten.

    In der folgenden Tabelle finden Sie alle Details zu den Fördermöglichkeiten.

     FördermöglichkeitenEinkommensgrenzen1Jährlich maximal geförderte SparleistungJährliche Förderung
    Bausparvertrag  

    Arbeitnehmersparzulage

    40.000/80.000 €2

    470 € pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

    9 % = max. 43 € pro Person

     Wohnungsbauprämie  35.000/70.000 €2700/1.400  €210 % = max. 70 € pro Person  
    Investmentfonds  Arbeitnehmersparzulage  40.000/80.000 €2
    400 € pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer  
    20 % = max. 80 € pro Person  

    1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
    2 Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

    Illustration: Ein Mann liest ein langes Textdokument

    Tipps zur Arbeitnehmersparzulage

    • Wenn Sie keine vermögenswirksamen Leistungen in Ihrem Unternehmen erhalten, können Sie die VL selbst von Ihrem Gehalt bezahlen, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeber einfach einen entsprechenden Auftrag.
    • Wer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann diese gleich zweimal einstreichen: zum Beispiel für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einem Bausparvertrag und zusätzlich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen vom eigenen Gehalt in Aktienfonds.

    FAQ zu vermögenswirksamen Leistungen

    Ist mein Guthaben sicher?

    Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungssysteme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Zu dem besonderen, vollumfänglichen Schutz, den alle Einlagen bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG genießen, informieren wir Sie gerne umfangreich auf folgender Internetseite:

    Institutsschutz und Einlagensicherung - bei uns ist Ihr Geld sicher!

    Wer bekommt VL?

    Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt.
    Sobald Sie einen Vertrag fürs VL-Sparen bei Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG abgeschlossen haben, geht eine Durchschrift an Ihren Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.

    Wie hoch sind meine VL?

    Die Höhe der VL wird meist in dem für Sie gültigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt. Erfragen können Sie das auch bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat.

    Kann ich meine VL auch aufstocken?

    Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Einen Überblick über Zulagen und Förderungen finden Sie oben auf dem Abschnitt "Förderung".

    Muss ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

    Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.

    Wann kann ich über mein Gespartes verfügen?

    Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen. Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein.

    Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen. Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen? Ja, Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre VL in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Ihre meine Volksbank Raiffeisenbank eG berät Sie gerne.

    Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

    Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren.

    Ihre meine Volksbank Raiffeisenbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab.

    Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren.

    Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

    Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

    Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt. Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

    Freistellungsauftrag

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