Hilfe-Center OnlineBanking FAQ
Alles rund ums Online-Banking für Privatkunden: Von der ersten Anmeldung bis zur sicheren Nutzung Ihrer digitalen Services. Finden Sie hier schnelle Antworten oder lassen Sie sich beraten.
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Ihr Limit können Sie direkt hier in Ihrem OnlineBanking ändern.
Mit wenigen Schritten zum OnlineBanking
Ihren OnlineBanking-Zugang können Sie hier online bestellen
Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben, dann können Sie eine neue PIN hier bestellen
Sofern Sie 3-mal eine falsche PIN eingegeben haben, wird der Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Wenn Sie die richtige PIN noch wissen, dann loggen Sie sich bitte im OnlineBanking ein. Danach werden Sie mit einer TAN-Generierung aufgefordert, die PIN zu bestätigen und Ihre PIN ist wieder freigeschaltet.
Nach 9 Fehlversuchen wird Ihnen automatisch eine neue PIN per Post zugesendet.
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
1.) Sie wählen im OnlineBanking unter "Datenschutz & Sicherheit" den Punkt "Onlinezugang sperren".
2.) Sie melden sich telefonisch bei uns.
3.) Sie wählen die allgemeine Sperr-Notrufnummer: + 49 116 116* (alternativ, sofern Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen: + 49 30 40 50 40). *Diese Nummer ist der telefonische Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz und bundesweit gebührenfrei.
Sie können im OnlineBanking unter "Datenschutz & Sicherheit" > "Onlinezugang" > "PIN" diese Änderung selbst vornehmen. Der Vorgang muss mit einer TAN bestätigt werden.
Der VR-NetKey ist eine Nummer, die als Zugangsnummer zum OnlineBanking dient. Jeder Kunde erhält seinen eigenen VR-NetKey.
Sie können zusätzlich auch einen "Alias" (Benutzername) selbst wählen.
Der Alias ist ein Benutzername, den Sie anstelle Ihrer Zugangsnummer (VR-NetKey) verwenden können. Den Alias wählen Sie selbst im OnlineBanking unter "Datenschutz & Sicherheit" > "Onlinezugang" > "Alias". Er besteht aus Buchstaben und Ziffern und kann zwischen 7 bis 35 Zeichen lang sein.
Dies kann mehrere Gründe haben! Bitte prüfen Sie, ob der eingegebene Alias oder VR-NetKey korrekt sind. Prüfen Sie nochmals ob die OnlineBanking-PIN stimmt. Da es viele Volksbanken/ Raiffeisenbanken gibt, kann es sein, dass Sie auf der Seite einer anderen Bank sind - prüfen Sie bitte daher ggf. ob Sie auf der richtigen Webseite sind.
Das Verfahren mobile TAN wurde zum 28.09.2022 abgeschalten und steht somit nicht mehr zur Verfügung.
Lassen Sie sich für die TAN-App VR SecureGo plus freischalten und nutzen Sie künftig die bequeme Freigabe per App. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Kleinbetragszahlungen bis 30 Euro muss keine Transaktionsnummer (TAN) mehr eingegeben werden. Maximal fünf solcher Zahlungen bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 100 Euro sind ohne die Eingabe einer TAN möglich. Sobald eine Transaktion mit einer TAN bestätigt wird, beginnt die Zählung (fünf Zahlungen bis maximal 30 Euro bzw. insgesamt 100 Euro) von vorne.
Umbuchungen zwischen Konten, die auf Ihren Namen lauten, sind unabhängig von der Höhe oder der Anzahl ohne TAN möglich.
Einen Überblick über alle aktuellen TAN-Verfahren finden Sie hier.
Es kann hierfür mehrere Gründe geben. Wenn z. B. zwischen der TAN-Erzeugung und der Eingabe dieser TAN im OnlineBanking mehr als 5 Minuten liegen, so wird diese aus Sicherheitsgründen ungültig. Oder ggf. konnte die Transaktion aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise, die im OnlineBanking angezeigt werden. Prüfen Sie ggf. auch ob Ihr Überweisungslimit ausreichend hoch ist. Oder wurde die Überweisung versehentlich zweimal aufgegeben (gleicher Betrag, Tag und Empfänger) etc.?
Mit der VR SecureGo plus App geben Sie alle Aufträge im OnlineBanking (zum Beispiel Überweisungen) und Online-Zahlungen per Kreditkarte schnell, einfach und sicher frei.
Wenn Sie einen TAN-pflichtigen Auftrag wie eine Überweisung im OnlineBanking oder in der VR Banking App durchführen, erhalten Sie zur Freigabe eine (Push)-Nachricht in der VR SecureGo plus App, vorausgesetzt Sie haben die Push-Funktion auf Ihrem Smartphone aktiviert. Ebenso, wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte im Online-Shop eines Händlers zahlen, der Mastercard® Identity Check™ und/oder Visa Secure unterstützt. Bitte prüfen Sie die in der Push-Nachricht angezeigten Daten auf Richtigkeit. Danach können Sie den Vorgang mit dem von Ihnen gewählten Freigabe-Code oder der Biometrie Ihres mobilen Endgerätes autorisieren. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung.
Weitere Informationen zu VR Secure Go plus und zur Umstellung finden Sie hier.
Sie brauchen den Aktivierungscode, um die VR SecureGo plus App für Ihre Kreditkarte oder Ihr OnlineBanking registrieren zu können. Er verknüpft die App mit Ihrem Konto und Ihrer Kreditkarte. Geben Sie Ihren persönlichen Aktivierungscode während des Registrierungsprozesses in Ihrer VR SecureGo plus App ein oder scannen Sie diesen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Mit dem Freigabe-Code geben Sie Ihre Transaktion über die VR SecureGo plus App direkt frei. Sie legen Ihren individuellen Freigabe-Code selbst fest. Zusätzlich können Sie auch die Biometrie Ihres mobilen Endgerätes nutzen.
Bitte setzen Sie Ihre App zurück und registrieren Sie sich neu. Gehen Sie dafür in die App-Einstellungen und wählen Sie hier "App zurücksetzen" aus. Oder installieren Sie die App neu. Aus Sicherheitsgründen kann der Freigabe-Code von niemandem eingesehen werden – auch nicht von Ihrer Bank.
Hier gelangen Sie zur Einrichtungsanleitung für die VR SecureGo plus App.
Sie benötigen Hilfe zur VR SecureGo plus und habe hier keine entsprechende Antwort gefunden?
Nein, VR SecureGo plus kann weltweit genutzt werden. Es ist lediglich eine Internetverbindung erforderlich.
Für die Nutzung der VR SecureGo plus App ist lediglich eine Internetverbindung erforderlich. Ob diese über das Mobilfunknetz oder über WLAN zustande kommt, ist dabei unerheblich.
Sie können die VR SecureGo plus App mit den Betriebssystemen iOS ab Version 16.0 oder Android ab Version 9.0 nutzen.
Die Nutzung der Touch ID bzw. des Fingerabdruckes ist optional und muss von Ihnen selbst in der VR SecureGo plus App unter den Einstellungen aktiviert werden. Mit der Aktivierung des entsprechenden Schalters können Sie die VR SecureGo plus App zukünftig mit dem Fingerabdruck öffnen.
Mehrfache Installation der VR SecureGo plus App ist nicht erforderlich, da Sie innerhalb dieser App auch weitere VR-NetKeys registrieren können.
Ja, mit der VR Banking App kann auch eine Erst-PIN-Änderung durchgeführt werden. Sie werden direkt nach der Anmeldung in der VR Banking App zu dem Bereich weitergeleitet, in dem sich die Erst-PIN ändern lässt. Mit der TAN-App VR SecureGo plus ist dies jedoch nicht möglich.
Da die Sicherheitsmaßnahmen Ihres Smartphones außer Kraft gesetzt sind, kann die TAN-App VR SecureGo plus aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden. Die TAN-App VR SecureGo plus wird in diesem Fall auf Ihrem Smartphone nicht mehr unterstützt. Erst wenn Rooting oder Jailbreak auf Ihrem Smartphone wieder rückgängig gemacht wurden, ist eine Nutzung der TAN-App VR SecureGo plus wieder möglich.
Sie benötigen Zugangsdaten für unser OnlineBanking, die VR SecureGo plus App auf Ihrem Smartphone, eine Internetverbindung und idealerweise die VR Banking App, um Mobile-Banking betreiben zu können. Sie brauchen auf Ihrem Gerät ein Betriebssystem mit folgendem Stand: iOS ab Version 7. Android: ab Version 4.0.
Die TAN App VR SecureGo plus ist kostenfrei.
Für die Anmeldung der VR SecureGo plus App benötigen Sie keinen VR-Netkey und PIN, sondern der Einfachheit halber nur das Anmeldekennwort. Dieses sollte einen Großbuchstaben enthalten, einen Kleinbuchstaben, mindestens eine Ziffer und 8-20 Zeichen umfassen.
Die VR SecureGo plus App können Sie auf bis zu drei Geräten nutzen. Wenn Sie die App auf mehreren Geräten nutzen, können Sie entscheiden, mit welcher App Sie den Auftrag freigeben möchten. Ein Gerätewechsel ist möglich. Das VR SecureGo plus-Verfahren ist an Sie als Nutzer gebunden. Die App kann nicht kopiert bzw. über ein Back-Up wiederhergestellt werden.
Ja, wenn z. B. Ihr/e Partner/in das eigene OnlineBanking auf dem gleichen Gerät durchführt, können mehrere Nutzer (VR-NetKeys) in der App angemeldet werden. In den Einstellungen können weitere Nutzer registriert werden.
Das Anmeldekennwort ist zu Ihrer eigenen Sicherheit nur Ihnen bekannt! Wer das Anmeldekennwort vergisst, muss die VR SecureGo plus App löschen, neu installieren und erneut registrieren. Nach der fünften Falscheingabe müssen Sie die App neu registrieren.
VR SecureGo plus kann auch im Rahmen des HBCI/ FinTS-Verfahrens problemlos genutzt werden.
Wenn Sie 3-mal eine falsche TAN (oder z. B. die gleiche TAN) eingeben werden alle TAN-Verfahren zu Ihrer eigenen Sicherheit gesperrt. Es wird automatisch eine neue Freischaltung per Post an Sie versendet.
Ja, Sie können VR SecureGo plus auch auf dem Tablet installieren. Sie können aber auch eine Überweisung auf dem Tablet ausfüllen und die VR SecureGo plus TAN beispielsweise über das Smartphone erhalten. Es ist möglich, die App auf mehreren Geräten gleichzeitig zu betreiben. Wenn Sie mehrere Geräte haben, müssen Sie sich entscheiden, auf welchem Gerät Sie den Auftrag freigeben möchten. Ein Gerätewechsel ist über das Online-Banking jederzeit möglich. Beachten Sie dazu unsere Hinweise zur Installation der VR SecureGo plus App.
Ja, Sie benötigen lediglich eine Internetverbindung. Ob diese von einem deutschen Anbieter (Roaming) oder von einem ausländischen Mobilfunkanbieter stammt, ist dabei unerheblich. Bitte nutzen Sie jedoch nur sichere Internetverbindungen. Öffentliche Hot-Spots (ohne Zugangspasswort oder Verschlüsselung) bspw. in Ihrem Hotel sind nicht "abhörsicher"!
Push-Nachrichten werden nicht verschlüsselt übertragen und wären theoretisch für Dritte sichtbar. Daher kann die Anzeige nur in der verschlüsselten VR SecureGo App angezeigt werden.
Die Ausgabe der TAN-Generatoren erfolgt über einen unserer Dienstleister, welche Ihnen das Gerät per Post zusendet.
Eine Entsperrung kann nicht durch Sie selbst, sondern nur direkt durch uns vorgenommen werden.
Nutzen Sie zur Freischaltung einfach folgendes Formular: Jetzt Sm@rt-TAN plus entsperren.
Sollte Ihr Sm@rt-TAN plus nicht gesperrt sein, sondern nur eine Synchronisation notwendig sein - Anzeige eines entsprechenden Hinweises im OnlineBanking - können Sie dies selbst im OnlineBanking vornehmen:
https://www.vb-rb.de/services_cloud/portal/webcomp/ov-wcomp/datenschutzUndSicherheit
(Alternativ finden Sie diese Funktion in OnlineBanking unter Ihrem Namen > Onlinezugang & Sicherheit > Kategorie "TAN-Service" mit der Option "Synchronisation"
Hinweis: Für die Synchronisation benötigen Sie Ihren TAN-Generator sowie Ihre girocard.
Dies kann verschiedene Ursachen haben.
Beispielsweise haben Sie eine neue girocard erhalten und verwenden für die TAN-Generierung noch die alte/abgelaufene Karte. Bitte achten Sie immer darauf, dass Sie Ihre aktuelle girocard verwenden.
In anderen Fällen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an uns.
Wichtiger Hinweis vorweg: Sollte Ihre VR-BankCard gesperrt sein, funktioniert auch nicht das Smart-TAN plus-Verfahren! Im Folgenden beschreiben wir Lösungen bei Problemen mit dem so genannten optischen Verfahren (also der blinkenden Grafik, auch Flickercode genannt) bzw. der Anzeige "Übertragung abgebrochen". Hier die häufigsten Ursachen:
1.) Die Bildschirmhelligkeit - vor allem bei Notebooks - ist oftmals zu gering. Hier kann man gegebenenfalls über eine Tastenkombination (z. B. Fn + F7) die Helligkeit erhöhen (meistens "Sonnensymbol" auf der Tastatur). Bei Laptops hilft es ggf. den Stecker einzustecken, da dadurch der Energiesparmodus nicht mehr die Helligkeit senkt.
2.) Die Umgebungshelligkeit ist zu hoch (ggf. Schreibtischlampe etc. ausschalten). Es sollte keine Lampe direkt auf den Monitor gerichtet sein bzw. die Sonneneinstrahlung minimiert werden.
3.) Die Breite des Flickercodes ist falsch eingestellt. Die Pfeile über dem Display Ihres Kartenlesers und der Grafik auf dem Bildschirm müssen übereinstimmen.
4.) Der Leser wird falsch positioniert. Der Leser soll geneigt gehalten werden: D. h. die Gummilippe auf der Rückseite des Lesegerätes parallel zur Monitoroberfläche. Manchmal ist direkter Kontakt mit dem Monitor gut - manchmal ein Abstand von wenigen Millimetern besser (dies hängt von der Monitoroberflächenbeschaffenheit und -temperatur ab).
5.) Die "Flickergrafik" ist schwarz bzw. die weißen Balken sind statisch: Hier hilft eventuell, das Fenster auf Vollbild zu vergrößern.
6.) Statt der Flickergrafik wird ein Kästchen mit einem roten "X" angezeigt. Ein installiertes Zusatzprogramm (z. B. ein Ad-Blocker), das sonst unerwünschte Werbeinhalte aus Internetseiten filtert, verhindert die Anzeige des "animated gif" bzw. der Flickergrafik. Konfigurieren Sie diese Software so, dass der Flickercode angezeigt wird.
7.) Die Übertragung funktioniert plötzlich nicht mehr. Sie haben bereits einige Überweisungen mit SmartTAN-plus ausgeführt; Jetzt wird die Übertragung ständig abgebrochen. In diesem Fall kann die Veränderung der Geschwindigkeit wieder die gewohnte Stabilität bringen. In den meisten Fällen hilft es, die Anzeige des Flickercodes zu verlangsamen. Ideal ist eine Geschwindigkeit von 75%. Als Alternativlösung ist immer die manuelle SmartTAN-Generierung durch Eingabe der Transaktionsdaten in den Leser möglich ("manuelle Eingabe").
8.) Möglicherweise liegt es an der Browsereinstellung - wechseln Sie daher ggf. den Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Internet Explorer).
9.) Probleme bei der "TAN-Eingabe durch manuelle Erfassung": hierbei müssen Sie die mit `X` markierten Stellen der Empfänger-IBAN in das Lesegerät eintippen. Bitte achten Sie darauf alle 6-Ziffern (!) einzutippen.
Mit den Buttons "-" bzw. "+" kann das sogenannte Flicker-Feld im OnlineBanking oder Ihrer Zahlungsverkehr-Software auf die passende Größe gebracht werden. Diese Einstellung können Sie auch speichern.
Bei Sm@rt-TAN photo werden im Vergleich zu Sm@rt-TAN plus mit der optischen Methode keine blinkende Balken, sondern ein stehendes Bild (Farbmatrix-Code ähnlich eines QR-Code) zur Datenübertragung aus dem Online-Banking bzw. der VR-BankingApp auf den TAN-Generator eingesetzt. Dadurch sind bei Sm@rt-TAN photo keine Größenanpassungen der Grafik oder weitere Einstellungen notwendig.
Um den Farbmatrix-Code bei Sm@rt-TAN photo lesen zu können, benötigen Sie einen photofähigen TAN-Generator. Herkömmliche TAN-Generatoren können den Farbmatrix-Code nicht lesen. Photofähige TAN-Generatoren können die bisherige Darstellung der blinkenden Balken nicht erkennen, eine Unterstützung der manuellen Methode ist jedoch möglich.
Es gibt keine Möglichkeit, ein bevorzugtes TAN-Verfahren zu definieren. Das Onlinebanking bietet zunächst immer das TAN-Verfahren an, das als letztes benutzt wurde.
Dies hängt mit den Einstellungen bzw. der Aktualität Ihres Internet-Browsers bzw. Ihres Flash-Players zusammen (z.B. Internet Explorer, Mozilla).
Ja, das ist in der Regel problemlos möglich, sofern das Lesegerät die Version 1.4 (HHD-Standard) unterstützt. Dies steht auf der Rückseite des Gerätes!
Ja, das ist in der Regel problemlos möglich.
"ATC" bedeutet Application Transaction Counter - dieser dient bei der Berechnung der TAN als Sicherheitsmerkmal. Er zeigt an wie viele TANs mit der jeweiligen VR-BankCard (bzw. Bankkarte oder früher EC-Karte) erzeugt wurden. Dieser Zählerstand wird auf Ihrer Bankkarte und auf unserem Bankrechner gespeichert. Bei Abweichungen muss ggf. eine Synchronisation vorgenommen werden.
Nach Ihrer Vereinbarung zur Nutzung des elektronischen Postfachs erhalten Sie die digitalen Auszüge automatisch für alle Kontokorrent-, Spar-, Termingeld- und Darlehenskonten sowie Geschäftsguthaben in Ihrem elektronischen Posteingang. Auf Wunsch finden Sie dort auch Ihre Kreditkartenabrechnungen oder elektronischen Wertpapiermitteilungen.
Sowohl die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug als auch die Bereitstellung Ihrer Kontoauszüge in Ihrem elektronischen Posteingang sind für Sie kostenfrei.
Die Nutzung des elektronischen Postfachs und die damit verbundene Zustellung der digitalen Kontoauszüge kann nur vom Kontoinhaber, Kontomitinhaber oder dem gesetzlichen Vertreter (für sein minderjähriges Kind) beauftragt werden.
Den elektronischen Kontoauszug können Sie im OnlineBanking über das "Postfach" beantragen. Klicken Sie auf "Anmelden" und befolgen die Anweisungen.
Weitere Informationen zum OnlineBanking für Privatkunden und Firmenkunden.
Der elektronische Kontoauszug für Ihr Girokonto kommt einmal pro Monat immer zum Monatsende und wird Ihnen in Ihrem "Postfach" im OnlineBanking zugestellt. Bitte beachten Sie, dass der Turnus für die separaten Auszüge von Sparkonten, Darlehen oder Wertpapiermitteilungen abweichen kann (dies wird Ihnen detailliert im OnlineBanking angezeigt, sobald Sie sich für den elektronischen Auszug anmelden). Individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Nein. Es geht nur ein Verfahren.
Kunden, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, sollten sich bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe informieren, was im Fall des Bezugs von elektronischen Dokumenten (z. B. Kontoauszügen) zur Erfüllung dieser Pflichten zu beachten ist.
Umbuchungen zwischen Konten, die auf Ihren Namen laufen, sind unabhängig von der Höhe oder der Anzahl ohne TAN möglich.
Folgendes Seite erklärt Ihnen unser OnlineBanking: OnlineBanking für Privatkunden
Alle Informationen zur Auslandsüberweisung finden Sie hier für Privatkunden und hier für Firmenkunden.
Es kann mehrere Gründe geben, die verhindern, dass Sie eine Transaktion durchführen können: Meistens gibt es Probleme mit dem Überweisungslimit für Online-Transaktionen, das aus Sicherheitsgründen nicht unendlich hoch gewählt wird. Darüber hinaus gibt es Limite für die Nutzung Ihrer Karten. Es kann sich aber auch um eine Auslandsüberweisung handeln (Auslandüberweisungslimit überschritten) oder ob eine spezielle Kontosperre vorliegt, oder die Deckung Ihres Kontos bzw. der Dispositionsrahmen ausgeschöpft ist.
Wie viel Sie maximal überweisen können sehen Sie z.B. oberhalb der Überweisungsvorlage im OnlineBanking. Dort steht Ihr persönlicher aktuell online verfügbarer Betrag.
Dies kann mehrere Gründe haben: Erstens, Sie haben bereits 2.000 Euro im aktuellen Monat online oder auf der Filiale verfügt. Zweitens, Sie können nur auf Konten in demselben Personenstamm umbuchen.
Dies können Sie innerhalb der Rückgabefristen im OnlineBanking direkt bei dem entsprechenden Umsatz machen. Klicken bei den Umsatzdetails einfach auf die Funktion "Lastschrift zurückgeben" und bestätigen Sie den Vorgang mit einer gültigen TAN.
Ja, das ist kein Problem. Sie können dies jedoch nicht selbst freischalten, da wir dazu eine separate Vereinbarung benötigen. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater!
Sobald Sie im OnlineBanking in Ihrer Umsatzanzeige sind, erscheint oben ein entsprechendes Symbol. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten mit diesem Download den gesicherten Bereich unseres OnlineBankings verlassen.
Unsere allgemeinen Sicherheitshinweise finden Sie hier.
Am 13. Januar 2018 sind aufgrund europäischer Vorgaben mit der "Payment Services Directive2" (PSD2) bzw. dem "Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" neue gesetzliche Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft getreten. Kontoführende Zahlungsdienstleister, zu denen auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken zählen, müssen ab dem 14. September 2019 Drittanbietern einen Zugang zu den Konten ihrer Kunden zur Verfügung stellen – vorausgesetzt, die Kunden haben ihnen dafür eine Erlaubnis erteilt. Zuvor waren die Daten der Bankkunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt. Jetzt kann der Kunde aber im Sinne seiner eigenen Daten-Souveränität selbst entscheiden, ob er die Daten bzw. seine PIN an Drittdienste weitergeben möchte. Ihre Erlaubnis vorausgesetzt, erfolgt dann der Zugriff dieser Drittdienste über unsere technische Schnittstelle. Mit dieser Schnittstelle werden natürlich die hohen Sicherheitsstandards weiterhin gewahrt.
Nein, ein Drittanbieter kann grundsätzlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung auf Ihre Kontodaten zugreifen. In unserem OnlineBanking steht Ihnen eine entsprechende Zugriffsverwaltung zur Verfügung, mit der Sie beispielsweise auch Drittanbietern Zugriffsberechtigungen wieder entziehen können.
Sie können nur im OnlineBanking die von Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG eingerichtete starke Kundenauthentifizierung übersteuern bzw. verschärfen. Beispiel: Bietet Ihre Bank die TAN-lose Ausführung einer Kleinbetragszahlung im OnlineBanking an, so können Sie diese nur zurücknehmen lassen. Sie müssen dann bei jeder Zahlung eine TAN eingeben.
Gemäß PSD2 darf die maximale Zeitspanne ohne Aktivität (Session-Timeout) im OnlineBanking nicht mehr als fünf Minuten betragen. Wir haben diese Vorgabe umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass zur Verlängerung der Session eine Bewegung der Mouse oder Ähnliches nicht ausreicht. Es ist eine Transaktion erforderlich, die den OnlineBanking-Server anspricht. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Abruf von Umsatzdaten oder den Aufruf der TAN-Verwaltung bzw. der Zugriffsverwaltung.
Drittanbieter nutzen eine sogenannte Schnittstelle, um auf Ihr Konto zuzugreifen. Aktuell nutzen viele dafür die technische Lösung FinTS oder Web-Banking. Beide Lösungen sind übergangsweise erlaubt, dürfen aber mittelfristig nicht mehr verwendet werden. Sie werden durch eine neue technische Lösung mit dem Namen XS2A ersetzt. Das hat die deutsche Bankenaufsicht so festgelegt. Die Zugriffsverwaltung im OnlineBanking ist bereits auf XS2A ausgerichtet. Wenn ein Drittanbieter also XS2A nutzt, sehen Sie dessen Zugriffe auf Ihr Konto auch in der Zugriffsverwaltung. Wenn ein Drittanbieter FinTS oder Web-Banking verwendet, sehen Sie dessen Zugriffe nicht in der Zugriffsverwaltung.
Die PSD 2 erlaubt der Bank, Ausnahmenregelungen von der starken Kundenauthentifizierung zuzulassen. In diesen Fällen müssen Sie die TAN zur starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingeben.
Sie sind im Begriff, eine gemeinsame PC-Sitzung mit einem Support-Mitarbeiter Ihrer Bank herzustellen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen dieser Service nur während unserer Geschäftszeiten nach telefonischer Absprache mit unseren Support-Mitarbeitern zur Verfügung steht.
Mit der Betätigung des untenstehenden Buttons erklären Sie sich damit einverstanden, dass sich die meine Volksbank Raiffeisenbank eG auf Ihren PC zur Betreuung Ihrer Onlinebankingsoftware aufschaltet und die "Hinweise zu TeamViewer QuickSupport" zur Kenntnis genommen.
Die meine Volksbank Raiffeisenbank eG übernimmt keinerlei Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen.
Weiterhin hat die meine Volksbank Raiffeisenbank eG keinerlei Einfluss auf die auf Ihren Computer installierten Programme, sowie deren Schutzeinrichtungen (Virenscanner oder Firewall).
Der Kunde ist ausschließlich für seine Datensicherheit verantwortlich. Sollten sich Probleme oder Mängel bei der Aufschaltung auf Ihren Computer ergeben, wird die Bank Sie darauf hinweisen und nur auf ausdrücklichen Wunsch fortfahren. Die gesamte Sitzung wird zu Kontroll- und Revisionszwecken aufgezeichnet.
Ja ich bin einverstanden und möchte "TeamViewer QuickSupport" herunterladen.