Bildungsstiftung Volksbank Raiffeisenbank

Gegründet 2011

Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, ihr Zweck ist die Förderung der Bildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO.

Stiftungszweck

Stiftungszweck der Bildungsstiftung Volksbank Raiffeisenbank

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  • Finanzielle Unterstützung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung durch einmalige oder regelmäßige Zuwendungen
  • Förderung der beruflichen Bildung durch Vergabe finanzieller Mittel
  • Vergabe von Ausbildungs- und Studienbeihilfen sowie Stipendien
  • Verleihung von Preisen für eine erfolgreiche Ausbildung
  • Vergabe eines Volksbank Raiffeisenbank-Bildungspreises für Lehrer und Erzieher
  • Durchführung sonstiger geeigneter Maßnahmen, die den Stiftungszweck verwirklichen
Fakten

Die Bildungsstiftung Volksbank Raiffeisenbank ist von der damaligen Volksbank Raiffeisenbank Mangfalltal-Rosenheim eG mit einem Grundstockvermögen von 200.000 Euro ausgestattet worden.

Dieses Grundstockvermögen wurde wie folgt aufgestockt:

  • in 2013 auf 1.000.000 Euro
  • in 2018 auf 1.500.000 Euro
  • in 2020 auf 2.000.000 Euro

 

Als Stiftungsgebiet der Bildungsstiftung ist das Geschäftsgebiet der meine Volksbank Raiffeisenbank eG definiert.

Die Bildungsstiftung Volksbank Raiffeisenbank ist vom Finanzamt Rosenheim anerkannt und fördert die Bildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO

Organe

Stiftungsvorstand

Wolfgang Altmüller, Vorsitzender (Bild)    

Mirko Gruber, stellvertretender Vorsitzender

Stiftungsrat

Prof. Dr. Josef Stadler, Vorsitzender

Markus Niederbichler, stv. Vorsitzender

Sabine Weidinger

Peter Dörr

Stephan Oberprieler 


Geförderte Projekte

Jedes Jahr gibt es neuen Hilfsbedarf

Hier bekommen Sie einen Überblick über die bisher geförderten Projekte.


Kontakt

Anschrift

Bildungsstiftung Volksbank Raiffeisenbank
Tegernseestraße 20
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/185-213
E-Mail: martin.klampfleitner@vb-rb.de

Rechtliche Hinweise

Wir sind wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe nach dem  Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Rosenheim, St.Nr. 156/107/21149, vom 07.06.2016, für den Veranlagungszeitraum 2015 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

 

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO

wurde vom Finanzamt Rosenheim StNr. 156/107/21149 mit Bescheid vom 28.12.2015

nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung die Bildung nach

§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO.