Bürgerstiftung Rosenheimer Land

Gegründet 2005

Die Bürgerstiftung Rosenheim Land ist durch das Stiftungsgeschäft vom 24. Oktober 2005 und die Anerkennung durch die Regierung von Oberbayern vom 16. November 2005 als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts rechtlich entstanden.

Leitgedanke

Leitgedanke der Bürgerstiftung Rosenheimer Land

In unserer Gesellschaft des 21. Jahrhunderts gewinnen Selbsthilfe,
Selbstverantwortung und Selbstverwaltung wieder stärker an Bedeutung. Dies gilt nicht nur im Bereich der Wirtschaft sondern ebenso für die Gestaltung des Gemeinwesens.

Die Bürgerstiftung Rosenheimer Land ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Im Rahmen ihres Satzungszweckes will sie gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen. Unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" wurde eine Lokomotive auf die Schienen gestellt, die weitere Bürger dazu anregen soll, sich durch Zuwendungen oder Spenden an der Stiftung zu beteiligen und bei der eigenverantwortlichen Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben in der Region mitzuwirken.

In diesem Sinne will die Bürgerstiftung den Gemeinschaftssinn und die Mitverantwortung der Bürger in ihrer Region für diese Region fördern und stärken und damit dazu beitragen, dass die Region sich positiv entwickelt.

Fakten
  • Durch das Stiftungsgeschäft vom 24.10.2005 wurde die Stiftung mit einem Barvermögen von 500.000 EUR durch die damalige Raiffeisenbank Rosenheim eG ausgestattet.
  • Das Grundstockvermögen wurde durch die meine Volksbank Raiffeisenbank in den letzten Jahren um 2.000.000 € aufgestockt. Durch weitere Zustiftungen durch dritte beträgt das aktuelle Grundstockvermögen 2.310.000 €.
  • Die Bürgerstiftung Rosenheimer Land ist vom Finanzamt Rosenheim anerkannt und fördert gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung im Stadt- und Landkreis Rosenheim.
Organe

Stiftungsvorstand

Wolfgang Altmüller, Vorsitzender (Bild)

Mirko Gruber, stellvertretender Vorsitzender

Roland Seidl, Schriftführer

Stiftungskuratorium

Prof. Dr. Josef Stadler, Vorsitzender (Bild)

Weitere Mitglieder:

Markus Niederbichler, stv. Vorsitzender
Sabine Weidinger
Peter Dörr
Stephan Oberprieler


Geförderte Projekte der Stiftung

Jedes Jahr gibt es neuen Hilfsbedarf

Hier bekommen Sie einen Überblick über die bisher geförderten Projekte.


Die Unterstiftungen

Rechtlich nicht-selbstständige Unterstiftungen

Unter dem Dach der Bürgerstiftung Rosenheimer Land werden drei treuhänderische Unterstiftungen verwaltet.

Volksbank-Raiffeisenbank Chiemsee Stiftung

Nähere Informationen finden Sie hier

Konrad und Maria Irtel Stiftung

  • Unterstützung mildtätiger Zwecke in der Gemeinde Griesstätt,
    sowie Förderung von Anliegen der Pfarrgemeinde Griesstätt, Johannes der Täufer, einschließlich der Filialkirche St. Georg in Berg

Lohberger Reydon Stiftung

  • Unterstützung mildtätiger Zwecke
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Behindertenhilfe

Kontakt

Anschrift

Bürgerstiftung Rosenheimer Land
Tegernseestraße 20
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/185-24450
E-Mail: kontakt@buergerstiftung-rosenheimer-land.de 

Rechtliche Hinweise

Die Bürgerstiftung Rosenheimer Land ist wegen Förderung, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege, Denkmalschutz, Hilfe für Behinderte, Brauchtum und Heimatpflege, Sport, Feuer-, Katastrophen und Zivilschutz sowie den Tierschutz, nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Rosenheim, St.-Nr. 156/107/31101, vom 31.05.2016, für den Veranlagungszeitraum 2015, nach § 5 Abs. 1 Nr.9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

 

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO

wurde vom Finanzamt Rosenheim StNr. 156/107/31101 mit Bescheid vom 01.06.2016

nach § 60a Abs. 1 AO gesondert festgestellt.