Employee Benefits -
Betriebliche Altersvorsorge -
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

 

  • Zukunftsorientierte Mitarbeiterbindungskonzepte
  • Steueroptimierter Versorgungslohn in der betrieblichen Altersvorsorge
  • Attraktive Sabbatical Lösungen
  • Schlanke Verwaltungsprozesse in der Buchhaltung
  • Haptische Benefits (z. B. Fahrrad Leasing, IT-Überlassung)
  • Professionelles betriebliches Gesundheitsmanagement

 

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Betriebliche Vorsorge- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen – Employee Benefits

 

Die Leistungen in der betrieblichen Vorsorge durch den Arbeitgeber stellen zusätzlich zum Barlohn einen wesentlichen Bestandteil eines attraktiven Vergütungspakets dar. Nachhaltige Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung wird damit gestärkt und möglich. Ihre Arbeitgebermarke (Employer Branding) gewinnt dadurch ein Alleinstellungsmerkmal unter den kleinen bzw. mittelständigen Unternehmen (KMU).

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Was ist wichtig? - Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Versorgungsordnung: die Versorgungsordnung stellt die individualrechtliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung zur betrieblichen Versorgung im Unternehmen sicher. Sie reduziert Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und schafft Klarheit bei den Vertragsparteien.

Arbeitgeberzuschuss: das Betriebsrentenrecht (BetrAVG) verlangt einen Arbeitgeberzuschuss, falls im Rahmen der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsersparnis anfällt. Wichtig dabei ist eine rechtssichere Umsetzung in Bezug auf Einführung, Anrechnung und Ausgestaltung.

Förderbeitrag: das Einkommensteuerrecht fördert die betriebliche Altersvorsorge für niedrige Einkommensgruppen durch einen Anrechnungszuschuss in der Lohnsteueranmeldung.

Anbei finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge bei der Allianz. 


Betriebliche Altersvorsorge

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Die Altersvorsorge über
den Arbeitgeber


  • Staatliche Förderung für Vorsorge nutzen
  • Sparen mit Hilfe des Arbeitgebers 
  • Schon jetzt Ihren Lebensstandard im Alter sichern



Durchführungswege im Überblick

Pensionszusage

Wertpapiergebunden oder mit Rückdeckung

 

  • Flexible Vorsorge mit laufenden oder variablen Beiträgen
  • Steuer- und sozialversicherungsfrei ansparen
  • Auch für höhere Versorgungszusagen geeignet
  • Elegante Möglichkeit zur aktienbasierten Kapitalanlage

 

 

Direktversicherung

Die klassische Lösung der betrieblichen Altersversorgung

 

  • Die einfache Basisversorgung für alle Arbeitnehmer
  • 100% Steuer- und sozialverischerungsfrei sparen
  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt 

 

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Unterstützungskasse

Die Versorgung in der Unterstützungskasse

 

  • Für höhere Versorgungsbeträge die ideale Alternative
  • Steuer- und sozialversicherungsfrei vorsorgen
  • Der älteste Durchführungsweg in der bAV 
  • Möglichkeit der Pauschaldotierung oder Rückdeckung



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Pensionsfonds

Ihre Rente über den Arbeitgeber


  • Geschicktes Kombinieren von Chancen und Garantien
  • Beiträge in den Betriebsausgaben abzugsfähig
  • In Anlage und Versorgungsleistung flexibel bleiben
  • Bedeckung des Pensionsfonds durch wählbaren Rechnungszins steuerbar
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Pensionskasse

Externer Durchführungsweg zu der Entgeltumwandlung

 
 
  • 100% Steuer- und sozialversicherungsfrei sparen
  • Firmenindividuell möglich
  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt



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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Versorgungsordnung: die Versorgungsordnung stellt die individualrechtliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung zur betrieblichen Versorgung im Unternehmen sicher. Sie reduziert Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und schafft Klarheit bei den Vertragsparteien.

Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung (PGB) Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Mit der betrieblichen Krankenversicherung können Sie den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter optimal regeln. Legen Sie einen obligatorischen Grundschutz für Ihre Belegschaft fest und steuern individuelle Zusatzleistungen, ganz nach Ihrem Budget.

  • Jeder Mitarbeiter ist ohne Gesundheitsprüfung versicherbar
  • Höherwertiger Krankenversicherungsschutz durch Arbeitsvertrag
  • Auch für Familienangehörige bessere Krankenversicherung möglich

Das Arbeitgeber-Konzept

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Benefits vom Arbeitgeber

Das Einkommenssteuerrecht regelt viele Benefits, welche zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden als steuerfreie bzw. steueroptimierte Arbeitgeberleistung.

Ein Auszug Ihrer Vorteile:

  • Fahrradleasing (Fahrrad, Pedelecs und E-Bike)
  • IT-Überlassung (Smartphone oder Tablet)
  • Übernahme der Gebühren für Kindertagesstätten
  • Job Ticket (ÖPNV)
  • und viele mehr ...

Eine schlanke, digitale und damit effiziente Abbildung sowohl auf Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite macht die Attraktivität dieser Add-On-Vergütung aus.

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Zeitwertkonto / Langzeitarbeitskonto

Gehen Sie früher in Rente oder machen Sie mal Pause

Mit dem „Flexi II“ Gesetz wurde in 2009 die Möglichkeit der Einrichtung und Ausgestaltung von Langzeitarbeitskonten / Zeitwertkonten neu geregelt.

Ihre Vorteile: 
 

  • Flexibler Auf-/Abbau von Wertguthaben für längere Freistellungszeiten (Sabbatical)
  • Insolvenzschutz: Einzahlungen sind abgesichert
  • Werterhalt zu jedem Leistungszeitpunkt
  • Elegante Übergangsmöglichkeit zum Ruhestand

 

Sabbatical, Freistellung für Pflege von Angehörigen, früherer Renteneintritt oder Auffüllung von Teilzeitarbeit ist damit nach Sozialversicherungsrecht bzw. mit entsprechender Vereinbarung möglich.

Eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktive mögliche Steuerung eines vorzeitigen Ruhestandseintritts kann man mit dem Mannheimer Modell entsprechend ausgestalten.

Arbeitgeberleistungen Interview

Ihr persönlicher Ansprechpartner:


Häufige Fragen zur Betrieblichen Altersvorsorge

Wer zahlt die betriebliche Altersvorsorge?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können in die bAV einzahlen. Wenn der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt, liegt eine Entgeltumwandlung vor, worauf dieser einen gesetzlichen Anspruch hat. Dabei verzichtet er auf einen Teil seines Gehalts zugunsten der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge zur Direktversicherung können hingegen auch vollständig als finanzielle Leistung zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber übernommen werden.

 

Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altervorsorge verpflichtet?

Arbeitgeber dürfen den Wunsch des Arbeitnehmers nach einer betrieblichen Altersvorsorge nicht ablehnen – auch nicht hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses zur bAV. Als Arbeitgeber haben Sie die Wahl des Durchführungswegs, der Zusageart und des Anbieters. Außerdem haben Sie als Arbeitgeber, durch die Änderung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die Verpflichtung, mindestens 15 % des Zahlbeitrags zusätzlich weiterzugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Ihre Mitarbeiter selbst nichts einzahlen möchten und allein auf die Investitionen Ihres Unternehmens setzen.

 

Was passiert, wenn Sie die bAV kündigen wollen?

Die bAV zu kündigen und die Anwartschaft auf die Altersversorgung aufzulösen, ist nicht empfehlenswert. Denn das Gesetz definiert dies als förderschädlich. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer das bis dato nicht versteuerte Einkommen nachversteuern und sozialverbeitragen müssen. Der Betrieb, der Versicherer und der Arbeitnehmer stimmen die Laufzeit dann meist so ab, dass die erste monatliche Betriebsrente zusammen mit der ersten Staatsrente ausgezahlt wird. Es kann aber auch sein, dass die Laufzeit bereits vorher oder später endet.

 

Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?

Entgeltumwandlung bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einen Teil des Bruttoeinkommens verzichten, um diesen Betrag direkt in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu investieren. Da der Arbeitnehmer die Beiträge zur Altersvorsorge direkt von seinem monatlichen Bruttogehalt bezahlt, ist die Entgeltumwandlung direkt mit der Gehaltsabrechnung verknüpft.

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