Bürgerstiftung München Land

Gegründet 2006

Die Bürgerstiftung München Land ist durch die Anerkennung durch die Regierung von Oberbayern vom 12. Juli 2006 als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts rechtlich entstanden.

Förderung

Die Förderungen sollen der Bevölkerung in den Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Aying, Brunnthal, Hohenbrunn und Ottobrunn (Landkreis München-Südost) zugute kommen.

Förderung der Bürgerstiftung München Land

Zweck der Stiftung ist die Förderung

  • von Wissenschaft und Forschung,
  • von Bildung und Erziehung,
  • von Kunst und Kultur,
  • von Naturschutz und Landschaftspflege,
  • von Jugend-, Alten- und Behindertenpflege, des Denkmalschutzes,
  • von mildtätigen Zwecken,
  • von kirchlichen Zwecken im Sinne des § 54 der Abgabenordnung
  • des Brauchtums und der Heimatpflege
  • des Feuer- und Katastrophenschutzes sowie der Unfallverhütung,
  • des Sports, insbesondere des Breiten- und Nachwuchssports.
Leitgedanke

Leitgedanke der Bürgerstiftung München Land

"Hilfe zur Selbsthilfe"

Wappen der Bürgerstiftung München Land

Die Bürgerstiftung München Land ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Im Rahmen ihres Satzungszwecks will sie gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen, soweit staatliche Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen.

Zugleich möchte die Bürgerstiftung weitere Bürger dazu anregen, sich durch Zuwendungen an der Stiftung zu beteiligen und bei der eigenverantwortlichen Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben in der Region mitzuwirken.

In diesem Sinne will die Bürgerstiftung den Gemeinschaftssinn und die Mitverantwortung der Bürger in ihrer Region für diese Region fördern und damit dazu beitragen, dass die Region sich positiv entwickelt.

Fakten

Die Bürgerstiftung München Land ist mit der Anerkennung durch die Regierung von Oberbayern vom 12. Juli 2006 als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts rechtlich entstanden und fördert gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung in den Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ottobrunn, Hohenbrunn, Aying und Brunnthal.

Die Stiftung wurde mit einem Barvermögen von 110.000 EUR durch die damalige Raiffeisenbank Höhenkirchen und Umgebung eG, der Fa. Lauterbach GmbH und 10 weiteren Gründungstiftern, ausgestattet.

Das Grundstockvermögen wurde durch weitere Zustiftungen in den letzten Jahren um 392.500 € aufgestockt und beträgt nunmehr 502.500 €.

Organe

Stiftungsvorstand

Thomas Klement, Vorsitzender
Lothar Lauterbach, Vorstandsmitglied
Stephan Lauterbach, Vorstandsmitglied
Mirko Gruber, Vorstandsmitglied

Stiftungskuratorium

Josef Bachmair, Vorsitzender
Peter Berger, Landwirt
Franz Gailer, Unternehmer
Günter Ganser, Unternehmer
Albertus Hauser, Landwirt
Alexander Kiebel, Rechtsanwalt
Simon Hauser, Steuerberater


Stifter

Durch diese Personen und Unternehmen wurde die Gründung der Bürgerstiftung erst möglich

meine Volksbank Raiffeisenbank eG 50.000 €
Lauterbach Datentechnik GmbH 50.000 €
Hans Laurent e.K. 1.000 €
Bäckerei-Konditorei Josef Fiegert GmbH 1.000 €
Schubert Bauwaren GmbH 1.000 €
Hotel Pazific Betriebsges. mbH 1.000 €
Josef Sedlmair Bergtierpark 1.000 €
Günther Neuhard 1.000 €
Thomas Klement 1.000 €
Franz Gailer 1.000 €
Albert Hauser 1.000 €
Josef Bachmair 1.000 €

Durch folgende Personen und Unternehmen konnte das Stiftungsvermögen weiter erhöht werden

meine Volksbank Raiffeisenbank eG 263.800 €
BBM Bauwerterhaltung Bautechnik GmbH 1.000 €
Christa und Rudolf Mailer 1.000 €
Hans Peter Loidl 1.000 €
Franz Fuchs 1.000 €
Brigitte Guni, Hotel Mader 1.000 €
Helmut FrHr. von Oefele und Dr. Tilman Götte, Notare 1.000 €
Manfred Kellermann 1.000 €
Dr. Reinhart Weismann 1.500 €
Irmgard Buchs 1.000 €
Günter und Rosemarie Ganser || GmbH & Co Beteiligungsverw. KG 6.000 €
Benno Maier 1.000 €
Unternehmensberatung Linder GmbH, Rosenheim 1.200 €
Günther Neuhard 500 €
Michael Gaar, Landtechnik 2.000 €
Bäckerei-Konditorei Josef Fiegert GmbH 2.000 €
Franz Inselkammer 1.000 €
Rudolf Krautsieder 1.000 €
Hildegard Salzberger 1.000 €
Matthias Simon 1.000 €
Ursula Mayer 2.500 €
NN 100.000 €

Zustiftungen

Helfen auch Sie!

Zustiftungen sind Zuwendungen, die zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.

Ab einem Betrag von 25.000 € kann der Zustifter einen konkreten Zweck für die Verwendung der Stiftungsmittel benennen, der im Rahmen des Satzungszwecks der Stiftung liegen muss. Es kann sich um eine Unterstiftung handeln, die auch den Namen des Stifters trägt.

Zustiftungen und Spenden ohne konkreten Verwendungszweck sind grundsätzlich mit jedem Betrag möglich.

Spenden sind Zuwendungen, die zur zeitnahen Verwendung bestimmt sind.

Die Verwaltung des Stiftungsvermögens liegt in den Händen von erfahrenen Finanzexperten der meine Volksbank Raiffeisenbank eG. Die finanzielle Aufsicht über die Stiftung obliegt zum einen dem eigenen Stiftungskuratorium, zum anderen der Regierung von Oberbayern als Stiftungsaufsichtsbehörde.

Steueraspekte

Zuwendungen an die gemeinnützige Bürgerstiftung München Land sind steuerlich begünstigt.

Ihrer individuellen Einkommenssituation entsprechend, empfehlen wir eine Beratung durch einen Steuerexperten.

Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung des Stiftungszweckes zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Zustiftungen und Spenden sind unter der IBAN DE95 7116 0000 0200 5600 06 bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG möglich.


Geförderte Projekte der Bürgerstiftung

Jedes Jahr gibt es neuen Hilfsbedarf

Hier bekommen Sie einen Überblick über die bisher geförderten Projekte.


Kontakt

Bürgerstiftung München Land
Bahnhofstraße 34
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Thomas Klement
Telefon: 089/99734625
Email: kontakt@buergerstiftung-muenchen-land.de

Christine Niedermaier
Telefon: 08031/185-24168
Email: info.stiftung@vb-rb.de

Rechtliche Hinweise

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