Chancenorientierte Geldanlage für Ihre Zukunft
Geld mit dem VR-Auszahlplan Invest bei Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG anlegen
- Garantierte Verzinsung
- Vermögensstruktur aufbauen
- Chancen am Kapitalmarkt nutzen
- Große Flexibilität
Mit dem VR-Auszahlplan Invest streuen Sie Ihr Vermögen in verschiedene Anlageklassen und schaffen somit eine bessere Vermögensstruktur.
Durch die große Flexibilität kann die Geldanlage in Investement-Fonds auf Ihre Ziele und Wünsche angepasst werden.
Planen Sie Ihre Zukunft mit dem VR-Auszahlplan Invest bereits ab 5.000 €.
* Die angebotenen Fondsanlagen können marktbedingten Kursschwankungen unterliegen. Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken des Fonds entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt, den Vertragsbedingungen, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds. Die Inhalte dieses Werbematerials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung.
Angebot freibleibend!
Mindestanlagebetrag | 5.000,00 EUR |
Zinssatz | 2,50 % p.a. |
Anlagedauer |
36 Monate |
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | Jährlich zum 31.12. |
Über ggf. anfallende Kosten für die Fondsanlage wie Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung und Depotgebühren informieren Sie unsere Berater im persönlichen Beratungsgespräch. Außerdem können Sie ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken des Fonds dem aktuellen Verkaufsprospekt, den Vertragsbedingungen, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie den Jahres- und Halbjahresberichten entnehmen, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds.
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungssysteme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Zu dem besonderen, vollumfänglichen Schutz, den alle Einlagen bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG genießen, informieren wir Sie gerne umfangreich auf folgender Internetseite:
Die Umschichtung in Investement-Fonds erfolgt monatlich und wird nach Ihren Zielen und Wünschen angepasst.
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungs-Systeme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Zu dem besonderen, garantierten 100-prozentigen Schutz, den alle Einlagen bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG genießen, informiert die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR).
Mehr Details direkt auf den Seiten der Sicherungseinrichtung des BVR
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre meine Volksbank Raiffeisenbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.