Schritt für Schritt investieren mit dem VR-Auszahlplan INVEST

 

Mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG in die Welt der Wertpapiere einsteigen

 

  • Sonderverzinsung von 2,50 % p.a.*
  • Individuelle Fondslösung
  • Interessante Renditemöglichkeiten
  • Kombination aus Anlagekonto & Fonds
  • Persönliche Beratung

Mit dem VR-Auszahlplan INVEST streuen Sie Ihr Vermögen in verschiedene Anlageklassen und schaffen somit eine bessere Vermögensstruktur.

Durch die große Flexibilität kann die Geldanlage in Investement-Fonds auf Ihre Ziele und Wünsche angepasst werden.

Planen Sie Ihre Zukunft mit dem VR-Auszahlplan INVEST bereits ab 5.000 €.

Ihre Vorteile mit dem VR-Auszahlplan INVEST

  • Einmalanlage wird Schritt für Schritt in Investment-Fonds umgeschichtet
  • Persönliche Beratung mit individueller Bedarfsanalyse
  • Passender Investment-Fonds für Ihre Ziele und Wünsche
  • Vermögen strukturieren – Chancen am Kapitalmarkt nutzen
  • Finanzüberblick online möglich
  • Mindestanlagebetrag 5.000 €
Einmalanlage wird Schritt für Schritt in Investment-Fonds umgeschichtet

So funktioniert der VR-Auszahlplan INVEST

  1. Sie definieren in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre Anlagesumme.
  2. Die Summe wird auf Ihrem Anlagekonto mit einer Sonderverzinsung von
    2,50 % p.a.* angelegt.
  3. In 36 gleichbleibenden Raten wird über 3 Jahre das Anlagekonto in
    von Ihnen entsprechend Ihrer Bedürfnisse festgelegte Fonds investiert.
  4. Sie profitieren vom Durchschnittspreiseffekt/Cost-Average-Effekt:
    Durch die Umschichtungen kaufen Sie bei günstigen Kursen mehr und bei
    höhren Preisen weniger Fondsanteile und müssen sich so keine Gedanken
    über den richtigen Einstiegszeitpunkt in den Kapitalmarkt machen.

Konditionen des VR-Auszahlplan INVEST

Mindestanlagebetrag 5.000,00 EUR
Zinssatz 2,50 % p.a.
Anlagedauer
36 Monate
Zinsbindungsart Festzins
Zinszahlungsrhythmus Jährlich zum 31.12.


* Bitte beachten Sie, dass es sich beim VR-Auszahlplan INVEST um ein Kombinationsprodukt handelt und der Erwerb der Anlage mit Sonderverzinsung von 2,50 % p.a. nur in Verbindung mit der Umschichtung des Anlagebetrags in einen Investmentfonds oder mit der Investition des Anlagebetrags im Rahmen unserer Fondsvermögensverwaltung VermögenPlus möglich ist. Das Risiko des Kombinationsprodukts unterscheidet sich vom Risiko einer Bankanlage, da sich marktbedingte Kursschwankungen der Fondsanlage auf die Entwicklung der Gesamtanlage auswirken können. So besteht die Möglichkeit, dass am Ende der Laufzeit weniger Vermögen zur Verfügung steht, als ingesamt eingezahlt wurde, beziehungsweise die Sparziele nicht erreicht werden. Im Vergleich zum Ausgabepreis einer Einmalanlage kann der Durchschnittspreis des Fondssparplans höher ausfallen. Die Inhalte dieses Werbematerials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Aus diesen Gründen ist der Erwerb der Anlage nur im Zusammenhang mit einer persönlichen Beratung möglich, in der die jeweiligen Chancen und Risiken der gewählten Investmentfondsanlagen näher erläutert werden und über ggf. anfallende Kosten für die Fondsanlagen wie Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung und Depotgebühren informiert wird. Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken der Fonds können Sie dem aktuellen Verkaufsprospekt, den Vertragsbedingungen, den Basisinformationsblättern sowie den Jahres- und Halbjahresberichten entnehmen, die Ihnen die meine Volksbank Raiffeisenbank eG über den Kundenservice oder direkt im Beratungsgespräch kostenlos und in deutscher Sprache zur Verfügung stellt. Diese Dokumente sind die allein verbindliche Rechtsgrundlage für den Kauf der Fonds. Die Rahmenvereinbarung VermögenPlus, welche die alleinige Rechtsgrundlage für die Fondsvermögensverwaltung VermögenPlus bildet, können Sie jederzeit kostenlos und in deutscher Sprache auf der Website der meine Volksbank Raiffeisenbank eG abrufen. Besteht bisher kein Depot bei der Union Investment Service Bank AG, so ist zum Erwerb des VR-Auszahlplan INVEST die Eröffnung eines entsprechenden Depots verpflichtend. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zusatzvereinbarungen und Sonderbedingungen, welche als Rechtsgrundlage für das Depot bei der Union Investment Service Bank AG gelten, erhalten Sie kostenlos und in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG. Die meine Volksbank Raiffeisenbank eG übernimmt trotz der sorgfältigen Erstellung dieses Dokuments keine Gewähr für dessen Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Ein Ende der Aktion sowie eine Konditionsanpassung durch die meine Volksbank Raiffeisenbank eG sind zu jeder Zeit möglich. Stand: 12. August 2024

Angebot freibleibend!

Ist mein Guthaben sicher?

Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungs-Systeme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Zu dem besonderen, garantierten 100-prozentigen Schutz, den alle Einlagen bei der #SP_NAME# genießen, informiert die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR).

Wann erfolgt die Umschichtung des Anlagebetrages in Fonds?

Die Umschichtung in Investment-Fonds erfolgt monatlich und wird nach Ihren Zielen und Wünschen angepasst.

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre meine Volksbank Raiffeisenbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.