Häufige Fragen zum VL-Sparen
Ist mein Guthaben sicher?
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungssysteme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Zu dem besonderen, vollumfänglichen Schutz, den alle Einlagen bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG genießen, informieren wir Sie gerne umfangreich auf folgender Internetseite:
Institutsschutz und Einlagensicherung - bei uns ist Ihr Geld sicher!
Wer bekommt VL?
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt. Sobald Sie einen Vertrag fürs VL-Sparen bei Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG abgeschlossen haben, geht eine Durchschrift an Ihren Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.
Wie hoch sind meine VL?
Die Höhe der VL wird meist in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt. Erfragen können Sie das auch bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Kann ich meine VL auch aufstocken?
Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Einen Überblick über Zulagen und Förderungen finden Sie oben auf dem Abschnitt "Förderung".
Muss ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
Wann kann ich über mein Gespartes verfügen?
Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen. Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein.
Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen. Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen? Ja, Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre VL in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Ihre meine Volksbank Raiffeisenbank eG berät Sie gerne.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer meine Volksbank Raiffeisenbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.