Die Vorteile unserer Pflegezusatzversicherung der SDK Versicherung

Mehr Würde im Pflegefall - So funktioniert es!
Partner der meine Volksbank Raiffeisenbank eG

 

Die Pflegezusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) vereint umfassende Leistungen mit einem transparenten Tarifsystem.

 

  • Staatlich gefördert mit 60 Euro pro Jahr
  • Individuell und flexibel anpassbar
  • Für die Pflegegrade 1 bis 5
  • Erhalt der Lebensqualität im Alter

Die Pflegezusatzversicherung der SDK

Ihre flexible Lösung für jeden Pflegegrad

Um von günstigen Konditionen zu profitieren, lohnt es sich, möglichst früh eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen im Pflegefall oft nicht aus und Sie bleiben auf den restlichen Kosten sitzen. Um sich und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten zu schützen, ist eine Absicherung sinnvoll. Mit der Pflegezusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) sind Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit rundum abgesichert. Somit können Sie beruhigt in die Zukunft schauen und im Alter Ihre gewohnte Lebensqualität erhalten.

Beitragsbeispiele für die Pflegezusatzversicherung

Beitragsbeispiele

Um Ihnen einen Überblick über Beitragshöhe und Leistung zu geben, finden Sie nachfolgend ein paar ausgewählte Beitragsbeispiele im Vergleich unserer Pflegezusatzversicherung.

Mindestabsicherung

Alter1 30 45 60
Monatsgeld in Pflegegrad 5
600 EUR 600 EUR 600 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 4 300 EUR 300 EUR 300 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 3 180 EUR 180 EUR 180 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 2 120 EUR 120 EUR 120 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 1 60 EUR 60 EUR 60 EUR
Monatlicher Beitrag2 15,54 EUR 23,34 EUR 39,42 EUR
(Fördertarif PZ zur Inanspruchnahme der staatlichen Förderung)

Fördertarif PZ und Ergänzungstarif PG mit Dynamik bis 70 Jahre

Alter1 30 45 60
Monatlicher Beitrag2 38,16 EUR
61,03 EUR 113,36 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 5
ambulant 1.000 EUR / stationär 1.000 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 4 ambulant 750 EUR / stationär 1.000 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 3 ambulant 500 EUR / stationär 1.000 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 2 ambulant 500 EUR / stationär 1.000 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 1 ambulant 500 EUR / stationär 500 EUR

Ergänzungstarif PG mit Dynamik bis 70 Jahre

Alter1 30 45 60
Monatlicher Beitrag2 40,90 EUR 62,93 EUR
116,13 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 5
ambulant 1.000 EUR / stationär 1.000 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 4 ambulant 750 EUR / stationär 1.000 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 3 ambulant 500 EUR / stationär 1.000 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 2 ambulant 500 EUR / stationär 1.000 EUR
Monatsgeld in Pflegegrad 1 ambulant 500 EUR / stationär 500 EUR

Tarife und Leistungen der Pflegezusatzversicherung

Die perfekte Kombination aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung

Um sich vor hohen Pflegekosten zu schützen, sollten Sie zusätzlich zu ihrer Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese Kombination bietet Ihnen eine Absicherung in drei Schichten: Die gesetzliche Pflegeversicherung als Grundabsicherung ist die erste Schicht. Darauf aufbauend bietet die SDK in der zweiten Schicht den Fördertarif zur Minimalabsicherung. Schließlich bildet der Ergänzungstarif als vollwertige finanzielle Absicherung die dritte Schicht.

Die Tarifvarianten der SDK zur privaten Pflegezusatzversicherung im Überblick

  • Fördertarif PZ (Schicht 2): Minimalabsicherung, mit der Sie einen Teil der Pflegerestkosten absichern können. Im Pflegefall besteht hiermit jedoch weiterhin eine Lücke.
  • Ergänzungstarif PG (Schicht 3): Zusätzliche Absicherung für einen leistungsstarken und individuellen Rundum-Schutz.

1. Schicht: Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich definiert und stellen nur eine Grundversorgung dar.
Zum Beispiel beträgt der Regelsatz für eine stationäre Pflege 2.005 Euro bei Pflegegrad 5 (Stand 2020). Die realististen Kosten dafür liegen jedoch deutlich darüber. Diese Lücke können Sie mit der Pflegezusatzversicherung Schicht 2 und 3 schließen.

2. Schicht: Fördertarif PZ

  • Diesen Tarif hat die SDK speziell auf die Anforderungen des Staates zum Erhalt der Förderung von 60 Euro jährlich abgestimmt.
  • Fördervoraussetzungen: Mindestens 15 Euro Monatsbeitrag. Der Staat übernimmt davon 5 Euro monatlich.
    Der Beitrag muss darüber hinaus so hoch sein, dass Sie bei Pflegegrad 5 eine Leistung von mindestens 600 Euro erhalten.
  • Es gelten feste Absicherungs-Prozentsätze: Deckt ein Monatsbeitrag
    beispielsweise 600 Euro bei Pflegegrad 5 ab, beträgt die Leistung 60 Euro bei 
    Pflegegrad 1.

Pflegegrad

Prozentsatz Beispiel

5

100 % 600 EUR

4

50 % 300 EUR

3

30 % 180 EUR

2

20 % 120 EUR
1 10 % 60 EUR

3. Schicht: Ergänzungstarif PG

  • Vollständige Abdeckung der Pflegerestkosten möglich
  • Flexible und individuelle Absicherung für jeden Pflegegrad: Die Geldleistung bei ambulanter und stationärer Versorgung kann selbst festgelegt werden
  • Lebenslange Dynamisierung der Leistung auch im Pflegefall möglich: Das Monatsgeld kann ohne erneute Gesundheitsprüfung an die Entwicklung der Pflegekosten angepasst werden.
  • Umfangreiche Unterstützungs-Leistungen: Zum Beispiel Fahrdienstvermittlung, Organisation von Essensauslieferungen sowie einer Einkaufshilfe
  • Optionale Anwartschaftsversicherung für Pflegegrade 4, 3, 2 und 1. Damit sichern Sie sich für wenig Geld das Recht auf einen vollumfänglichen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Keine Wartezeiten
  • Weltweite Geltung

Im Fall einer benötigten Pflege mehr Leistung erhalten

Profitieren Sie im Alter von der monatlichen Auszahlung eines Pflegemonatsgeldes. Zusätzlich genießen Sie unsere weitreichenden Mehrleistungen zur Pflege. Hierzu gehören zum Beispiel umfassende Hilfs-Leistungen wie Haushaltshilfen, Essenslieferungen oder die Organisation von Fahrdiensten. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erstellung von wichtigen Vorsorgedokumenten, wie z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder ähnlichem. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, kostenfreie Gesundheitsberatung und wertvolle Tipps rund um das Thema Pflege zu erhalten.


Die Pflegezusatzversicherung der SDK im Überblick

Im Fall der Fälle Lebensqualität und Würde behalten

Die Lücke zwischen den Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung kann mehrere tausend Euro betragen. Die Pflegezusatzversicherung der SDK schließt diese Pflegelücke und sichert Sie im Pflegefall bestens ab. So schützen Sie Ihr Vermögen, bleiben finanziell unabhängig, entlasten Ihre Angehörigen und genießen beste Pflege.

 

Ihre Vorteile mit der Pflegezusatzversicherung 

  • Vermögensschutz und Entlastung der Angehörigen
  • Erhalt der Lebensqualität im Alter
  • Finanzielle Unabhängigkeit statt Sozialhilfe
  • Selbst bestimmen, wo und von wem Sie gepflegt werden möchten
  • Umfangreiche Unterstützungs-Leistungen wie die Organisation einer Haushaltshilfe, Essenslieferung oder Vermittlung eines Fahrdienstes
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegegrad 2

Pflegezusatzversicherung der SDK

Mehr Würde für Ida - gut versorgt und das Vermögen geschützt

Die Pflegezusatzversicherung der SDK im Detail

Wer zahlt im Fall der Pflegebedürftigkeit?

Grundsätzlich ist jeder pflegeversichert und hat somit einen Anspruch auf ordentliche Pflege. Die gebotenen Leistungen der Pflegeversicherung reichen meist bei weitem nicht aus, vor allem bei einem hohen Pflegegrad. Trotz einer umfangreichen Pflegereform im Jahr 2017 bestehen immer noch große Lücken, wenn es um nicht alltägliche Pflegeleistungen geht. Alle Kosten einer Pflege, welche nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, bleiben im Ernstfall an dem Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen hängen. Oft reicht die Rente aber nicht aus, vor allem bei einem hohen Pflegegrad, um diese Kosten vollständig zu decken und somit wird Ihr bestehendes Vermögen herangezogen. Es kann sogar so weit kommen, dass das eigene Heim verkauft werden muss. Entscheiden Sie selbst, von wem und wo Sie gepflegt werden, schützen Sie Ihr Vermögen und entlasten Sie Ihre Angehörigen mit der Pflegezusatzversicherung der SDK. Genießen Sie die finanzielle Unabhängigkeit und die Vorzüge bester Pflege.

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Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung der SDK

Was passiert, wenn im Pflegefall das eigene Geld die Kosten für die Pflege nicht mehr abdeckt?

Als Erstes muss der Ehepartner mit seinem Vermögen und Einkommen für die Pflegekosten einstehen. Falls Sie alleinstehend sind oder die Mittel des Partners nicht ausreichen, um für eine notwendige Pflege zu sorgen, besteht für Ihre Verwandten in „gerader Linie“ eine Unterhaltspflicht. Diese sind in der Regel Ihre Kinder.

Ist das der Fall müssen Ihre Kinder das Einkommen dem Sozialamt preisgeben. Dabei gelten gewisse Freibeträge, anhand verschiedener Faktoren wie z.B. Wohnsituation, Anzahl und Alter der Kinder oder Aufwände für private Altersvorsorge. Die Hälfte des restlichen Einkommens wird als Unterhaltsbeitrag festgelegt, falls gewisse Einkommensschwellen überschritten werden.

Ab welchem Zeitpunkt bekomme ich die Leistungen der Pflegeversicherung der SDK?

Sobald die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beginnen, tritt auch die Pflegezusatzversicherung in Kraft. Dabei ist jedoch der Zeitpunkt der Antragsstellung relevant. Der Antrag zur Pflege kann gestellt werden, wenn von einem Arzt die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wurde. Eine anfängliche Wartezeit von fünf Jahren gilt nur für den Fördertarif PZ.

Eine Unterscheidung gibt es dabei nicht, von wem die Pflege durchgeführt wird. Egal ob vom Pflegepersonal oder Angehörigen, die SDK zahlt je nach Pflegegrad die volle vertraglich vereinbarte Leistung.

Warum sollte ich als junge Person jetzt schon eine Pflegeversicherung abschließen?

Als junge Person haben Sie eine deutliche längere Ansparphase, weshalb Ihr Beitrag im Monat viel günstiger ist. (siehe Beitragsbeispiele)

Außerdem ist die Pflegebedürftigkeit leider nicht nur eine Frage des Alters. Auch durch beispielweiße einem Unfall oder einer Erkrankung kann im jungen Alter ein Pflegefall eintreten, bei dem die Folgen, vor allem die Pflegekosten, häufig schwerwiegender sind.

Welche Bedingungen stellt der Staat für die Förderung von 60 Euro im Jahr?
  • Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
  • Die monatliche Beitragszahlung des Versicherungsnehmers beträgt mindestens 10 Euro. Der Gesamtbeitrag bestehend aus Eigenbeitrag und staatlicher Förderung beträgt dann 15 Euro.
  • Der Tarif sieht Leistungen in allen Pflegegraden vor (Pflegegrade 1 bis 5).
  • Die Leistungen in Pflegegrad 5 betragen mindestens 600 Euro monatlich.
  • Die zu versichernde Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  • Es besteht ein Kontrahierungszwang auf der Seite des Versicherungsunternehmens. Das bedeutet, dass die Versicherung den Antrag des Kunden nicht ablehnen darf. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden.
  • Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.
Wie erlangt man die staatliche Zulage und muss diese selbst beantragt werden?

Wenn Sie die Pflegeversicherung beantragen, erteilen Sie der SDK eine Vollmacht zur Beantragung der Förderzulage. Die Auszahlung der Förderung erfolgt immer im Frühjahr rückwirkend für das vergangene Jahr und wird direkt vom Staat an die SDK ausgezahlt. Es wird nur Ihr Beitrag abzüglich der Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich erhoben.

  1. Das Alter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
  2. Nach Abzug der staatlichen Förderung in Höhe von 5 Euro monatlich

Gesundheit

Ihre Gesundheit ist ein unbezahlbares Gut! Ob grundlegende Krankenversicherung oder spezielle Zusatzversicherungen: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Versicherungen ganz auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche auszurichten - damit Sie im Krankenhaus oder beim Zahnarzt nicht durch finanzielle Sorgen belastet werden und sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.