Ist die Reisekrankenversicherung auch für privat Versicherte sinnvoll?
Ja ist sie. Denn Sie können die Leistungen über diese Auslandsreisekrankenversicherung abrechnen und schützen so ggf. die Beitragsrückerstattung Ihrer privaten Krankenversicherung.
Bin ich bei Reisen die länger als 56 Tage dauern versichert?
Nein, diese Versicherung beinhaltet nur Reisen bis zu 56 Tage. Aber gegen einen kleinen Aufpreis können Sie den Versicherungsschutz Ihrer Reiseversicherung einfach und unkompliziert erweitern.
Muss ich die Auslandskrankenversicherung jedes Jahr neu abschließen?
Nein, Sie können gleich eine Dauer-Police für die private Reisekrankenversicherung abschließen und sparen sich somit nicht nur Zeit sondern auch bares Geld.
Gibt es eine Selbstbeteiligung z. B. für Behandlungskosten?
Nein, bei der Auslandsreisekrankenversicherung der SDK fallen keine Kosten zur Selbstbeteiligung an.
Ist automatisch meine ganze Familie mit abgesichert?
Ja. Bei der Familien-Police der SDK Auslandsreisekrankenversicherung sind Ehepartner bzw. Lebensgefährte bis 60 Jahre sowie alle Kinder bis 18 Jahre inklusive.
Ist ein Rücktransport versichert?
Ja, der Kranken-Rücktransport ist bei der Reisekrankenversicherung mit versichert, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Bin ich bei Reisen über den Jahreswechsel versichert?
Ja, wenn Ihre Reise im versicherten Kalenderjahr beginnt und nicht länger als 56 Tage dauert. Schließen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung am besten gleich als Dauer-Police ab. So verlängert sich Ihr Versicherungsschutz Jahr für Jahr und Sie sparen sogar noch Geld dabei. Denn ab dem zweiten Kalenderjahr verringert sich der Beitrag.
Wie kann ich die SDK bei Notfällen aus dem Ausland erreichen?
Für Notfälle im Ausland haben wir einen 24-Stunden-Notrufservice eingerichtet. Unter + 49 711 995 220 01
- die Benennung eines Arztes vor Ort oder
- erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, zum Beispiel für
die Organisation und Durchführung eines Kranken-Rücktransportes.
Was muss ich nach einem Krankheitsfall im Ausland tun?
Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Kosten ersetzen können, benötigen wir:
- eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalles,
- das genaue Datum von Reisebeginn und -ende,
- die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung,
- die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln,
- IBAN und BIC des Abbuchungskontos.
Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und das Geburtsdatum des Patienten,
- Krankheitsbezeichnung (Diagnose),
- Behandlungsdaten und -dauer
- Alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.
Was muss ich beachten, wenn ich nach Russland oder Kuba reisen möchte?
Bei einer Reise nach Russland ist im Rahmen der Beantragung des Visums die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Auslandsreise-Krankenversicherung zwingend erforderlich. Reisende nach Kuba sind verpflichtet, bei der Einreise einen in Kuba gültigen Versicherungsschutz im Rahmen einer Auslandsreise-Krankenversicherung nachzuweisen. Gerne stellen wir Ihnen die jeweils erforderliche Versicherungsbestätigung aus.
Wichtig: Bitte teilen Sie uns neben dem Reiseland auch den konkreten Reisezeitraum mit. Selbstverständlich können Sie bei Bedarf auch für andere Länder Versicherungsbestätigungen erhalten. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung – telefonisch unter 0711 7372-7133, per Fax unter 0711 7372-7233 oder per E-Mail an auslandsreise@sdk.de.