Private Reisekrankenversicherung der SDK online abschließen

 

Sorgenfrei und entspannt ins Ausland reisen mit der Auslandskrankenversicherung

 

Weltweit top abgesichert bei Erkrankung oder Unfall mit der Reisekrankenversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK).

 

  • Ärztliche Behandlung ambulant sowie stationär
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
  • Bergung und Kranken-Rücktransport
  • 24-Stunden-Notrufservice
  • Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus

Die Konditionen der SDK Auslandskrankenversicherung

Beiträge für die Single-Police für Reisen bis 56 Tage

Alter1

Jahres-Police Dauer-Police
Bis 60 Jahre
15,05 EUR 1. Jahr 15,05 EUR
ab 2. Jahr 13,45 EUR
Ab 61 Jahren
26,75 EUR 1. Jahr 26,75 EUR
ab 2. Jahr 23,85 EUR

Beiträge für die Familien-Police bis 56 Tage

Alter1

Jahres-Police

Dauer-Police
Versicherungsnehmer, Ehepartner/Lebensgefährte bis 60 Jahre und alle Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren

37,20 EUR

 

1. Jahr 37,20 EUR
ab 2. Jahr 33,20 EUR

Beiträge für Reisen mit einer Gesamtdauer von mehr als 56 Tagen - für Langzeit-Auslandsaufenthalte

Falls Sie eine Reise planen, die die Gesamtdauer von 56 Tagen überschreitet, können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Hierzu müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen je Verlängerungstag und je Person folgenden Beitrag zahlen:

Alter1

 

Jahres-Police/Dauer-Police Maximale Anzahl Verlängerungstage
Bis 60 Jahre

2,00 EUR

730 Tage
Ab 61 Jahren

20,75 EUR

365 Tage

Die Werte gelten unabhängig davon, ob es sich um eine Single- oder Familien-Police handelt.


Die Reisekrankenversicherung Vorteile im Überblick

Ihr Schutz im Ausland mit einer Auslandskrankenversicherung der SDK

  • Im Krankheitsfall auf Auslandsreisen Übernahme der Kosten unter anderem für Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Unterbringung, einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport, Bergung sowie Unfall-Leistungen
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Grenzübertritt ins Ausland
  • Auch bei Reisen über den Jahreswechsel sind Sie abgesichert
  • Der Versicherungsschutz ist für das jeweilige Kalenderjahr - also von 1. Januar bis 31. Dezember gültig
  • Gilt für mehrere Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen je Reise im Kalenderjahr, bei Bedarf erweiterbar passgenau pro Verlängerungstag
  • Dank der Dauer-Police muss die Auslandskrankenversicherung nicht jedes Jahr neu beantragt werden, diese spart Zeit und redzuziert sogar den Jahresbeitrag
  • Die Auslandskrankenversicherung als Single-Police oder als Familien-Police erhältlich

Eine private Auslandskrankenversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einem Auslandsaufenthalt empfohlen!

Im Ausland abgesichert wie ein Privatpatient mit den Leistungen der privaten Auslandskrankenversicherung der SDK

Bei Auslandsreisen unterstützt Sie die SDK mit folgende Leistungen:

  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Heilbehandlung oder zum Notfallarzt
  • Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Kranken-Rücktransport
  • Bergungskosten bis 5.000 Euro bei Unfall
  • Kosten von bis zu 12.000 Euro bei Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland
  • Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro bei Unfalltod
  • 24-Stunden-Notfrufservice

Die SDK-App

Mit der SDK-App können Sie als Kunde schnell und unkompliziert Ihre Rechnungen und Belege digital einreichen. Das spart Zeit und Porto.

Kostenloser Versicherungs-Check

Haben Sie den kompletten Überblick über Ihre Versicherungen?

Wir sehen uns zusammen mit Ihnen Ihre Versicherungsunterlagen an und prüfen, ob Sie Geld sparen können oder ob Ihnen wichtige Versicherungen fehlen.

Kostenloser Versicherungs-Check - Bild: Kästchen mit Haken und Kreis drum herum in blau

Häufige Fragen zur privaten Reisekrankenversicherung

 

Ist die Reisekrankenversicherung auch für privat Versicherte sinnvoll?

Ja ist sie. Denn Sie können die Leistungen über diese Auslandsreisekrankenversicherung abrechnen und schützen so ggf. die Beitragsrückerstattung Ihrer privaten Krankenversicherung.

 

Bin ich bei Reisen die länger als 56 Tage dauern versichert?

Nein, diese Versicherung beinhaltet nur Reisen bis zu 56 Tage. Aber gegen einen kleinen Aufpreis können Sie den Versicherungsschutz Ihrer Reiseversicherung einfach und unkompliziert erweitern.

 

Muss ich die Auslandskrankenversicherung jedes Jahr neu abschließen?

Nein, Sie können gleich eine Dauer-Police für die private Reisekrankenversicherung abschließen und sparen sich somit nicht nur Zeit sondern auch bares Geld.

 

Gibt es eine Selbstbeteiligung z. B. für Behandlungskosten?

Nein, bei der Auslandsreisekrankenversicherung der SDK fallen keine Kosten zur Selbstbeteiligung an.

 

Ist automatisch meine ganze Familie mit abgesichert?

Ja. Bei der Familien-Police der SDK Auslandsreisekrankenversicherung sind Ehepartner bzw. Lebensgefährte bis 60 Jahre sowie alle Kinder bis 18 Jahre inklusive.

 

Ist ein Rücktransport versichert?

Ja, der Kranken-Rücktransport ist bei der Reisekrankenversicherung mit versichert, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

 

Bin ich bei Reisen über den Jahreswechsel versichert?

Ja, wenn Ihre Reise im versicherten Kalenderjahr beginnt und nicht länger als 56 Tage dauert. Schließen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung am besten gleich als Dauer-Police ab. So verlängert sich Ihr Versicherungsschutz Jahr für Jahr und Sie sparen sogar noch Geld dabei. Denn ab dem zweiten Kalenderjahr verringert sich der Beitrag.

 

Wie kann ich die SDK bei Notfällen aus dem Ausland erreichen?

Für Notfälle im Ausland haben wir einen 24-Stunden-Notrufservice eingerichtet. Unter + 49 711 995 220 01

  • die Benennung eines Arztes vor Ort oder
  • erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, zum Beispiel für

die Organisation und Durchführung eines Kranken-Rücktransportes.

 

Was muss ich nach einem Krankheitsfall im Ausland tun?

Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Kosten ersetzen können, benötigen wir:

  • eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalles,
  • das genaue Datum von Reisebeginn und -ende,
  • die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung,
  • die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln,
  • IBAN und BIC des Abbuchungskontos.

    Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind:

    • Name und das Geburtsdatum des Patienten,
    • Krankheitsbezeichnung (Diagnose),
    • Behandlungsdaten und -dauer
    • Alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.

    Was muss ich beachten, wenn ich nach Russland oder Kuba reisen möchte?

    Bei einer Reise nach Russland ist im Rahmen der Beantragung des Visums die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Auslandsreise-Krankenversicherung zwingend erforderlich. Reisende nach Kuba sind verpflichtet, bei der Einreise einen in Kuba gültigen Versicherungsschutz im Rahmen einer Auslandsreise-Krankenversicherung nachzuweisen. Gerne stellen wir Ihnen die jeweils erforderliche Versicherungsbestätigung aus.

    Wichtig: Bitte teilen Sie uns neben dem Reiseland auch den konkreten Reisezeitraum mit. Selbstverständlich können Sie bei Bedarf auch für andere Länder Versicherungsbestätigungen erhalten. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung – telefonisch unter 0711 7372-7133, per Fax unter 0711 7372-7233 oder per E-Mail an auslandsreise@sdk.de.


Gesundheit

Ihre Gesundheit ist ein unbezahlbares Gut! Ob grundlegende Krankenversicherung oder spezielle Zusatzversicherungen: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Versicherungen ganz auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche auszurichten - damit Sie im Krankenhaus oder beim Zahnarzt nicht durch finanzielle Sorgen belastet werden und sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.

  1. Das Lebensjahr ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.